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"Freigeis­ter-Tanz verboten"

04. April 2007

Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hat die für Karfreitag vom Bund für Geistesfreiheit (bfg) München geplante „Religionsfreie Zone“ verboten. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist eine Strafe von Euro 10.000 (das ist die diesbezüglich höchstmögliche Summe) angedroht. Der bfg München hat angekündigt, gegen diesen Bescheid eine einstweilige Verfügung erwirken zu wollen. Sollte dies ohne Erfolg bleiben, würde die Live-Band abgesagt, die Filmvorführungen mit Schoko-Büffet sollen hingegen stattfinden. Diese sind in dem behördlichen Schreiben zwar nicht ausdrücklich erlaubt, sollen dem Vernehmen nach aber geduldet werden.

Das Kreisverwaltungsreferat stellt in seinem 8-seitigen, sehr gewundenen Bescheid darauf ab, dass die gesamte Veranstaltung keinen politischen Charakter trage, zumindest aber für die abschließende Party ein solcher sicher nicht anzunehmen sei. Deshalb gehe der Schutz der in der Bayerischen Verfassung ausdrücklich genannten christlichen Feiertage vor. Damit verschließt sich die Behörde der Einsicht, dass die gesamte Aktion als Protest gegen das Nichtgläubige diskriminierende Feiertagsgesetz konzipiert worden ist.

Auch nach Einschätzung der bfg-Vorsitzenden Assunta Tammelleo gibt es nur geringe Aussichten, vor Karfreitag noch vor Gericht zu obsiegen. Deshalb hat sich der bfg auf eine längere juristische Auseinandersetzung eingestellt und bereitet bereits eine Feststellungsklage vor. Damit soll geklärt werden, inwiefern das Feiertagsgesetz die Rechte von Nichtchristen in unzulässiger Weise einschränkt. Mehrere Organisationen aus dem säkularen Spektrum, darunter die Humanistische Union Südbayern und die Giordano Bruno Stiftung, haben bereits ihre Unterstützung angekündigt.

Aus der Bevölkerung kommen – ausgelöst durch das große Medienecho, das der Fall fand – derweil überwiegend positive Reaktionen beim bfg an. Die Zahl der „Hass-Mails“ sei gering, meint Assunta Tammelleo, viele der Zuschriften äußern sich sogar überrascht, dass es derartige Feiertagsregelungen („Stiller Tag“) heute noch gibt. Tatsächlich finden nicht nur in München am Karfreitag viele Veranstaltungen mit „unterhaltendem Charakter“ statt. So muss denn auch niemand, der nach dem Freigeister-Kino noch Musik hören will, darauf verzichten; der Gang in die nächste Kneipe dürfte dazu genügen. Im Oberangertheater hingegen wird die Staatsmacht einschreiten, wenn nur die Gläser auf dem Tablett der Kellnerin allzu melodisch klirren.

Gunnar Schedel

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