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Demon­s­tra­tion gegen das geplante Bayerisches Integra­ti­ons­ge­setz

19. Juni 2016
Demonstration gegen das geplante Bayerisches Integrationsgesetz

Auftakt am DGB-Haus, München, Schwanthalerstr. 64,
11.15 Uhr Demonstration durch das Bahnhofsviertel
12 Uhr Stachus: Teilnahme an der Menschenkette „Hand in Hand gegen Rassismus – für Menschenrechte und Vielfalt“

Der Einladerkreis:
Dr. Klaus Hahnzog, Ehrenamtlicher bayerischer Verfassungsrichter
Renate Hennecke, Landessprecherin Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund
der Antifaschisten Bayern
Hedwig Krimmer, ver.di-Gewerkschaftssekretärin München/Bayern
Florian Ritter, Mitglied des bayerischen Landtags
Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender GEW Bayern
Wolfgang Stöger, Vorstandsmitglied Humanistische Union München-Südbayern
Günter Wangerin, Vorstandsmitglied Arbeitskreis Aktiv gegen rechts in ver.di München
Nicole Gohlke, Mitglied des Bundestags
Christine Kamm, Mitglied des bayerischen Landtags

Bayerisches Integrationsgesetz: Immer noch mangelhaft!
Am 10. Mai hat die bayerische Regierung den neuen Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz (Drucksache 17/11362 vom 10.05.1026) beschlossen. Siehe auch https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007000/0000007265.pdf
Im Bericht aus der Kabinettsitzung heißt es u.a.:
„Das Integrationsministerium hat 225 Verbände aus allen gesellschaftlichen Bereichen angehört. Ferner wurden die 110 Mitglieder des Bayerischen Integrationsrates beteiligt. Integrationsministerin Müller: „Wir haben mit der Anhörung den Gesetzentwurf auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt. Die 68 Rückmeldungen haben gezeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der Verbände die Initiative für ein Integrationsgesetz ausdrücklich begrüßt. Auch der Grundsatz des Förderns und Forderns hat viel Zustimmung erhalten.““
Das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Viele Verbände haben die Initiative für ein bayerisches Integrationsgesetz begrüßt, aber den Inhalt deutlich kritisiert. Dies gilt für die Stellungnahmen der großen Verbänden DGB, ver.di, GEW, Caritas, Diakonie, Bayerisches Rotes Kreuz, Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bayerischer Jugendring und Bayerischer Flüchtlingsrat, aber auch für viele kleine Initiativen und Projekte.
Die Kritik wurde in dem neuen Entwurf n i c h t bzw. nur in geringstem Umfang berücksichtigt.
Zum Beispiel wurde in allen der o.g. Stellungnahmen
•    auf das Missverhältnis des Förderns und Forderns hingewiesen – keine Änderung im neuen Gesetzestext !
•    die Problematik einer „verpflichtenden Leitkultur“ kritisiert – keine Änderung im neuen Gesetzestext !
•    die einschüchternde Verwendung von Formulierungen (z.B. in Artikel 13 und 14) ohne rechtliche Definition oder inhaltliche Bestimmtheit genannt – keine Änderung im neuen Gesetzestext !
Die Aufzählung könnte problemlos fortgesetzt werden.
Wäre die umfassende Kritik von den Verbänden, insbesondere von den Fachverbänden, berücksichtigt worden, hätte eine n e u e Gesetzesvorlage erarbeitet werden müssen. Auf der fachlichen Ebene (Verbändeanhörung) und auch auf der politischen Ebene (Parlament) sind deutliche Korrekturen nicht mehr zu erwarten. Das Bündnis „Gemeinsam gegen das geplante bayerische Ausgrenzungsgesetz…“, in dem unser Vorstandsmitglied Wolfgang Stöger den RV vertritt, plant weiteren Widerstand, nicht zuletzt eine Verfassungsklage.

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