- 27.05.11

Die Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union

Von: vg

Vorgänge 5/1969, S. 176-177

(vg) Am 19./20. April 1969 fand in Hannover die vierte allge­meine beschlußfassende Versammlung, nach der neuen Satzung die erste Delegiertenkonferenz der Humanistischen Union auf Bundesebene statt. Dr. Gerhard Szczesny, der Gründer der HU, hatte nach fast achtjähriger Tätigkeit als Vorsitzender sein Amt zur Verfügung gestellt. Eine Hauptaufgabe der Delegierten­konferenz war also die Wahl eines neuen Vorsitzenden. Mit größerer als Zweidrittelmehrheit wurde Professor Dr. Walter Fabian zum neuen Vorsitzenden gewählt. Fabian, seit der Nach­kriegsepoche Chefredakteur der Gewerkschaftlichen Monatshef­te, war bereits vor 1933 politisch und publizistisch als Links­sozialist hervorgetreten. Nach 1933 ging er in die Emigration und engagierte sich in Frankreich im Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Nach dem Kriege sah Fabian seine Haupt­aufgabe darin, die Arbeiterbewegung in ihrer gewerkschaft­lichen Form zu unterstützen. Parteipolitisch konnte er sich als Sozialist nicht mehr speziell binden in der Sozialdemokratie. Er übernahm beim DGB die Chefredaktion der Gewerkschaftlichen Monatshefte, verhalf innerhalb der Gewerkschaft Druck und Papier der Deutschen Journalisten-Union, als Ver­fechter in der Pressefreiheit, zu öffentlichem Gewicht und übernahm im Deutschen Presserat die Aufgabe, dem fortschritt­lichen "linken" Standpunkt Gehör und Gewicht zu verschaffen. Eine Honorarprofessur an der Universität Frankfurt gibt ihm seit einigen Jahren die Möglichkeit, das Anliegen der politi­schen Erwachsenenbildung zu betreiben. Fabian ist außerdem Vorsitzender der Hilfsaktion Vietnam, die - entgegen dem of­fiziellen Trend, nur südvietnamesische Projekte zu unterstüt­zen - soziale Hilfen für die Vietnamesische Befreiungsfront und für Nordvietnam in deren Befreiungskampf für das ge­samte Vietnam ermöglicht.

Die Delegiertenkonferenz der HU wählte in den neuen Vorstand außer Walter Fabian folgende Personen: Volkmar von Braunbehrens, Berlin; Gerd Hirschauer, München; Monika Junker-John, Gießen; Dr. Joachim Kahl, Frankfurt; Friedrich Ortmann, Kiel; Dr. Hans Robinsohn, Hamburg; Klaus Scheunemann, Frankfurt; Prof. Dr. Ulrich Sonnemann, München.

Die Delegiertenkonferenz beschloß außerdem, im kommenden Jahr eine Programmdiskussion zu führen, in der Position ge­wonnen werden soll zwischen dem traditionell freiheitlich-de­mokratischen "liberalistischen" Konzept der HU aus ihren Gründerjahren und einem aktionistischen Trend jener ihrer Mitglieder, die sich seit längerer zeit für eine mehr "linke", quasi "sozialistische" Zielrichtung einsetzen. Vertreter der Huma­nistischen Studenten-Union unterlegten der HU-Diskussion ihre spezifischen Probleme, versuchten sie zu verpflichten auf das theoretisch zwar unreflektierte, praktisch aber in verschiedenen Punkten spezialierte HSU-Programm: die Einrichtung einer "Roten Hilfe" zur konkreten Ermöglichung von Abtreibungen (jenseits des HU-Programmpunkts, die Strafbarkeit der Schwan­gerschaftsunterbrechung nach dem § 218 StBG abzuschaffen); Finanzierung und Organisation bzw. Unterstützung von "anti­autoritären Kindergärten"; Einrichtung einer eigenen "Rechts­hilfe- und Rechtsschutzorganisation"” insachen der Demonstra­tionsdelikte, verursacht insbesondere durch den studentischen Protest; Unterstützung von linken Lehrervereinigungen, die die anstehenden politischen Konflikte auszutragen in der Lage sind.
Die Delegiertenkonferenz stimmte einer Programmdiskussion u. a. dieser Punkte zu, legte die HU jedoch nicht fest auf deren pauschale Übernahme. Sie bestätigte andererseits die "traditionellen" Ziele der HU - Schutz der verfassungsmäßi­gen Grundrechte; Kampf für die Trennung von Kirche und Staat; "reformistische" Versuche, die Legislative zur Wahrung der Freiheitsrechte anzuhalten; Inanspruchnahme der gerichtlichen Instanzen zur Durchsetzung der Grundfreiheiten usw. Die ge­faßten Beschlüsse bedeuten ein Kompromiß zwischen der ge­forderten "Programmdiskussion" und der Erhaltung der Ak­tionsbasis der HU, für begrenzte Aktionen im Rahmen ihrer reformistischen, parlamentarisch betreibbaren Spezialinteressen einzutreten. Die Programmdebatte in dieser ersten Delegiertenkonferenz hatte, im Gegensatz zu den bisherigen "Mitglieder­versammlungen", einen deutlichen Trend zur Versachlichung der Auseinandersetzung.
Der bisherige Vorsitzende und Gründer der HU, Gerhard Szczesny, hatte die Konferenz in einem Rechenschaftsbericht nachdrücklich davor gewarnt, um "utopischer" "linker" Total­projektionen willen die Chance der spezialisierten "pressure group" Humanistische Union aufzugeben, innerhalb des "herrschenden Systems", das liberal-demokratisch "kapitalistisch" ist auf noch lange Zeit, reformistisch tätig zu sein. Die HU könne nur wirksam bleiben als Interessenverband und Bünd­nis "liberaler" und "sozialistischer" Personen; irgendeine po­litische Dogmatisierung werde sie notwendig zur Wirkungslo­sigkeit unter den gegebenen, derzeit nicht erschütterbaren ge­sellschaftlichen Bedingungen verurteilen.
Diesseits der allgemeinen Programmdiskussion verabschiedete die Delegiertenkonferenz der HU eine Reihe aktueller Ent­schließungen zu konkreten politischen Fragen.
Anträge zur Bildungspolitik und Reform der Schulstruktur, zur Sexualerziehung an den Schulen und Einrichtung sexualpädagogischer Lehrstühle, zur kollegialen Selbstverwaltung der Lehrer und zur Einrichtung von Gesamtschulen wurden an den neuen Vorstand verwiesen, damit sie in Anpassung an die jeweilige politische Lage aktuell vertreten werden können. Aus demselben Grund wurden Anträge für eine HU-Tagung für Elternbeiräte, für die Einrichtung von religionskundlichen Lehrstühlen, zur demokratischen Kontrolle von Zeitungen und Wochenschauen, zur Abschaffung der staatlichen Privilegierung des Kirchensteuereinzugs u. a. an den Vorstand verwiesen. Die­ser ist damit beauftragt, jeweils zum gegebenen Zeitpunkt ent­sprechende politische Aktivitäten einzuleiten.
Ein Antrag gegen das geplante "Ordnungsrecht an den Hochschulen" (s. vg 4/69, 142) wurde angenommen unter der Maßgabe, aktuelle Entwicklungen - also z. B. die in diesem Heft der vg berichtete Spezialisierung durch die Strelitz-Kommission - zu berücksichtigen.
Ein weiterer angenommener Antrag beschließt Aktivitäten zur Abschaffung der Prügelstrafe an allen Schulen in den Bundes­ländern. Die Kultusministerkonferenz soll aufgefordert werden, dafür einzutreten, daß die Prügelstrafe in allen Bundesländern (mit Ausnahme Hessens, wo bereits ein Verbot jeglicher kör­perlicher Züchtigung besteht) sofort verboten wird. "Nach einer Meinungsumfrage halten 70 % aller Eltern Prügel für eine geeignete Erziehungsmethode", heißt es in der Begründung. „Die Schulen vollstrecken somit mit ihrer pädagogischen Watschenpraxis den Elternwillen. Solche Zustände in einem "zivi­lisierten Staat werfen ein bezeichnendes Licht auf den aufge­klärten Reifezustand dieser Gesellschaft." Der Prozentsatz der Eltern, die ihre Kinder prügeln lassen wollen, entspricht un­gefähr dem Prozentsatz der Bevölkerung, der für die Wieder­einführung der Todesstrafe für Verbrecher eintritt. In beiden Fällen könnte sich der aufklärerische Charakter des "freiheit­lich-demokratischen" Systems beweisen in der Resistenz der Abgeordneten gegen allzu billige Ressentiments einer unauf­geklärten "Mehrheit".
Eine Befragung der Parteien zur Bundestagswahl beschloß die Delegiertenkonferenz auf Antrag des OV Frankfurt hinsicht­lich HU-relevanter politischer Fragen: der Weitergeltung des Art. 7, 3 GG (Privilegierung des Religionsunterrichts), des Kir­chensteuerprivilegs der Kirchen, der Haltung zu Art. 38, 1 GG: Stellung der Abgeordneten ("nur ihrem Gewissen verpflichtet", nicht abwählbar und kontrollierbar, dem konkreten Fraktions­zwang unterworfen, etc.) und anderer Fragen.

Nochmaliger Appell der HU zur Vorbeugehaft

Auf Antrag des Ortsverbands München beschloß die DK der Humanistischen Union, noch einmal gegen die geplante Vor‑
beugehaft tätig zu werden durch einen Offenen Brief, der an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags geschickt werden soll. Er hat folgenden Wortlaut:
"Erstmals seit dem Dritten Reich unternehmen es Mitglieder des Deutschen Bundestages ein Gesetz zu beschließen, das auf Bruch der Menschenrechte durch Verabsolutierung von Verdacht hinausläuft. Der Staat soll ermächtigt werden, Staatsbürger auf bloße Beschuldigung hin ins Gefängnis zu werfen. Nach den Regeln zivilisierter Gesellschaften ist jedermann als un­schuldig anzusehen und zu behandeln, solange ihm eine Straftat nicht nachgewiesen und er nicht rechtskräftig verurteilt ist. Dieses fundamentale Recht auf Unverletzlichkeit der Person soll jetzt durch Einführung einer Vorbeugehaft gebrochen werden, nachdem erst 1964 auf langes Drängen hin eine Einschrän­kung der Haftgründe vom Bundestag beschlossen worden ist.
Eine Gesinnung, die sich in solchen Absichten offenbart, hat in Deutschland gesellschaftliche Wurzeln und lange Tradition: von allen deutschen Traditionen die unrühmlichste.
Immer noch nicht - sonst könnte der Vorschlag gar nicht ernst­lich debattiert werden - hat man in Deutschland begriffen, daß die Freiheitsrechte der Person nicht Gegenstand gesetzgeberi­scher Manipulationen sein dürfen, sondern die unveräußerliche Voraussetzung demokratischer Gesetzgebung selbst sind. Als Quelle aller Verfügungen steht die Freiheit nicht zur Verfü­gung. Verfügt wird über Menschen - statt daß ihnen Recht ge­schieht —, wo nach dem beabsichtigten neuen § 126 Abs. 1 Ziff. 3 der Strafprozeßordnung dem Prinzip der öffentlichen Si­cherheit und Ordnung jedes andere geopfert wird. Wenn einem Bürger, der einer Tat nur dringend verdächtigt wird, seine Frei­heit entzogen werden kann, ist sein Gerichtsurteil präjudiziert, geschieht ihm im Fall seiner Unschuld ein unerträgliches Un­recht. Diese Präjudizierung trägt sowohl prinzipiellen als insofern auch höchst praktischen Charakter, als im Falle der Schuld sowohl über die Strafhöhe als auch über eine mögliche. Strafaussetzung zur Bewährung durch das Faktum der Vorbeugehaft schon vorentschieden ist. Ein Unschuldiger gar, der in Vorbeugehaft genommen ist, wird bei den Bedingungen des gegenwärtigen Haftvollzuges in der Bundesrepublik und der mit ihm verbundenen Deklassierung einer staatlichen Erziehung zum präsumptiven Strafttäer ausgesetzt.
Unter dem Vorwand kriminalpolitischer Effizienz, die weit grö­ßer wäre, wenn die gesellschaftspolitische Gesetzgebung des Bundestages den Ursachen von Verbrechen mehr steuern würde, soll die atavistische Sucht der deutschen Bevölkerung nach Ru­he und Ordnung im Wahljahr befriedigt werden. Ohne diese Sucht, die die Verinnerlichung jahrhundertelanger Herrschafts-­  und Unterdrückungsverhältnisse widerspiegelt, hätte es keine Anfälligkeit für den Nationalsozialismus gegeben. Ohne die Entschlossenheit, von ihr geheilt zu werden, gibt es geschichtsnotorisch in diesem Land keine Zukunft der Freiheit, der Menschlichkeit und der Demokratie.
Sie mögen bitte bedenken, daß dieser Gesetzentwurf im Deut­schen Bundestag just zu dem Zeitpunkt eingebracht wird, wo erstmals in unserer Geschichte eine junge Generation politi­sche Freiheitsrechte so leidenschaftlich in Anspruch nimmt, wie es in Demokratien, die aus eigener Kraft welche wurden, die Regel ist. Wenn sie es gelegentlich exzessiv tut, ist das in sei­nem gegebenen Kontrast mit den jahrhundertelangen Verstei­nerungen des deutschen politischen Lebens zu sehen. Den Ver­dacht, daß dieser Gesetzentwurf ein Mittel zur Unterdrückung des ungewöhnten Engagements unserer Jugend ist, wird keine Beteuerung aus der Welt schaffen.”