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Ablösung der Staats­leis­tungen

04. Juni 2012
Ablösung der Staatsleistungen

Bei den Staatsleistungen handelt es sich um jährliche Zahlungen an die evangelische und die katholische Kirche. Sie werden von den Ländern (alle außer Hamburg und Bremen) geleistet, aus den Steuergeldern aller Bürger finanziert und ohne Gegenleistung gewährt. 2011 betrugen die Staatsleistungen 466 Millionen Euro pro Jahr. Allein seit dem zweiten Weltkrieg haben die Kirchen – nach Recherchen der HU – auf diesem Weg Zahlungen im Wert von 14,6 Milliarden Euro erhalten.

Nach der Verfassung sind die Staatsleistungen abzulösen (Art. 140 GG in Verb. mit 138 WRV). Dieser Verfassungsauftrag ist endlich auszuführen. Aus dem ausdrücklichen Verfassungsauftrag ergibt sich, daß die Begründung neuer Staatsleistungen verfassungswidrig ist.

Bund und Länder weigern sich beharrlich, die verfassungsrechtlich gebotene Ablösung und Einstellung der Staatsleistungen an die Kirchen voranzubringen. Eine jetzt vorgelegte Dokumentation der Humanistischen Union (HU) zeigt, wie es den zuständigen Politikern gelingt, einen glasklaren Verfassungsauftrag zu ignorieren und zugleich jegliches Unrechtsbewusstsein zu vermeiden.

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