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Die Kirchen und Ihr Geld - Wie wird die Kirchen­steuer verwendet?

Die Kirchen und Ihr Geld - Wie wird die Kirchensteuer verwendet?

Viele glauben der immer wieder aufgestellten Behauptung, der Großteil der Kirchensteuer komme sozialen Zwecken zugute. Das ist jedoch falsch. Tatsächlich werden allein 60 Prozent (in der evangelischen Kirche sogar 70 Prozent) der Kirchensteuern für die Bezahlung von Pfarrern und Küchenpersonal verbraucht. In keinem anderen Land der Welt verdienen Pfarrer so viel wie bei uns: gut 8000 DM pro Monat im Schnitt. Ihr Einkommen entspricht dem eines Regierungsdirektors. Der Rest der Kirchensteuereinnahmen wird größtenteils für Kirchenbauten und Verwaltungszwecke verwendet, so daß für öffentliche soziale Zwecke – selbst nach kirchlichen Angaben – nur rund 8 Prozent (1,5 Mrd. DM) der Kirchensteuereinnahmen übrig bleiben.

Was viele nicht wissen: auch die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Altersheimen werden überwiegend – zwischen 80 und 100 Prozent – aus öffentlichen Steuermitteln finanziert (soweit sie nicht ohnehin von Elternbeiträgen, Krankenkassensätzen usw. gedeckt sind).
 
Wieviel kosten die Kirchen den Steuerzahler?

Die Kirchen verwenden von ihren bundesweit jährlich 17 Milliarden DM Kirchensteuereinnahmen nur rund 1,5 Milliarden für öffentliche soziale Zwecke. Darüber hinaus erhalten die Kirchen aber weitere 17 Milliarden DM aus öffentlichen Steuermitteln, d.h. aus Steuern, die auch von Nichtkirchenmitgliedern – derzeit über 30% der Gesamtbevölkerung – bezahlt werden. So kostet den Staat allein die Priester- und Theologenausbildung an den theologischen Fakultäten sowie die Finanzierung kirchlicher Fachhochschulen 1,1 Milliarden DM. Für weitere rein innerkirchliche Anliegen (z.B. Militärseelsorge, Bischofsgeh-älter usw.) müssen Bund und Länder mindestens 4,5 Milliarden DM ausgeben; die Subventionen seitens der Kommunen liegen mit 5 Milliarden DM in ähnlicher Höhe.
 
Zusätzlich zu den Kirchensteuern kosten die bundesdeutschen Kirchen (die reichsten der Welt) den Steuerzahler also jedes Jahr 17 Milliarden DM.

Das Vermögen der Kirchen über Grundbesitz, Beteiligung an Banken, Industrieunternehmen und Verlagen wird auf 400 Milliarden DM geschätzt. Die jährlichen Einnahmen aus diesem Vermögen liegen nach unwidersprochenen Presseinformationen bei über 5 Milliarden DM.

Öffentliche Finanzierung innerkirchlicher Einrichtungen

kirchlicher Religionsunterricht an öffentlichen Schulen (bundesweit)

4,3 Mrd. DM

Priester- und Theologenausbildung an Universitäten sowie Unterhalt kirchlicher Fachhochschulen (incl. Uni Eichstätt)

1,1 Mrd. DM

Staatszuschüsse aufgrund von Konkordaten

1,4 Mrd. DM

Seelsorge an öffentlichen Einrichtungen (Militär, Polizei, Gefängnisse, Anstalten)

0,13 Mrd. DM

Denkmalschutz für Kirchenbauten (Bund und Länder)

0,27 Mrd. DM

Ausgaben öffentlicher Rundfunkanstalten für rein kirchliche Sendungen

0,3 Mrd. DM

Steuereinbußen infolge der unbeschränkten Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer (laut Subventionsbericht der Bundesregierung)

4,5 Mrd. DM

Subventionen von Kommunen (Schätzung)

5 Mrd. DM

Summe:

17 Mrd. DM

Quelle: Bund für Geistesfreiheit, Augsburg, Juli 2000, Grafik: Humanistische Union

Und Ihre Konsequenz?
 
Wenn Sie einen Teil Ihres Einkommens für soziale Zwecke ausgeben wollen, so gibt es eine Vielzahl von Einrichtungen, die Sie direkt, also wirkungsvoll, fördern können und durch deren Gemeinnützigkeit Ihre Steuerlast gemindert würde. Allerdings lassen die Kirchen Ihnen nicht ungestraft die Freiheit, über eine sinnvollere Verwendung Ihrer Beiträge zu entscheiden: sie verlangen Ihren Austritt. Der ist aber an jedem Standesamt Ihres Erst- oder Zweitwohnsitzes bei Vorlage Ihres Aus-weises einfach zu vollziehen.
 

Die Forderungen der Humanistischen Union

• Staat und Kirche werden getrennt, entsprechend dem Auftrag des Grundgesetzes.
• Konkordate (insbesondere das Hitler-Konkordat von 1933) und Kirchenverträge sind zu kündigen. Sie schreiben bis heute die Privilegien der Kirchen fest.
• Der Einzug der Kirchensteuer durch den Staat ist zu beenden.
• Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen wird abgeschafft; er ist nicht länger Staatsaufgabe.
• Die Militärseelsorge – in ihrer gegenwärtigen Form verfassungswidrig – als staatliche Einrichtung ist abzuschaffen.

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