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Bayer. Versamm­lungs­ge­setz: Aktuelle Entwick­lungen

15. Dezember 2008

Wie allgemein bekannt, war das Versammlungsgesetz Gegenstand der Koalitionsverhandlungen zwischen CSU und FDP. Die Formulierung in dem Koalitionsvertrag lautet folgendermaßen:

 „Wir werden das Bayerische Versammlungsgesetz bürgerfreundlicher gestalten, ohne dabei die Handlungsfähigkeit des Staates bei Aufmärschen von Neonazis oder gewaltbereiten Gruppierungen in Frage zu stellen. Dazu werden wir insbesondere Regelungen für Veranstalter vereinfachen, die Möglichkeiten der Datenerhebungen bei Versammlungen in geschlossenen Räumen beschränken und den Katalog der Straf- und Bußgeldvorschriften verringern.

Nach Meldung der SZ vom 9.12.08 beschäftigt sich derzeit die Fachabteilung des Innenministeriums mit einer gesetzlichen Neuregelung. „Im Januar will sie einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen“ heißt es dort.

Damit würde das Versammlungsgesetz aber nur an einzelnen Punkten, nicht aber als Ganzes aufgehoben. Wir werden deswegen an unserer Verfassungsbeschwerde und der darin beantragten Aufhebung des Gesetzes als Ganzes festhalten.

Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht angekündigt, über den Eilantrag unserer Verfassungsbeschwerde im 1. Quartal 2009 entscheiden zu wollen.

Fast zeitgleich hat die Landesregierung Baden-Württemberg den Plan aufgegeben, das dortige Versammlungsgesetz bis zum Jahresende durchzupauken. Das Gesetzgebungsverfahren in Baden-Württemberg ist nun vertagt auf Ende März 2009. Die Demonstration in Stuttgart am 6. Dezember 08, zu der auch der DGB Baden-Württemberg und ver.di sowie IG Metall Stuttgart aufriefen, war mit 6000 Teilnehmenden ein echter Achtungserfolg – mehr darüber, auch viele Fotos, Reden und Berichte finden sich auf http://www.versammlungsrecht2009.tk

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