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Corona und Grundrechte

17. April 2020

Die von den Behörden verordneten Maßnahmen retten zwar Menschenleben, stürzen aber auch Viele in soziale und wirtschaftliche Not und greifen in Grundrechte ein.  Wir, wie auch etliche Juristen fragen uns, sind diese Eingriffe rechtens und werden die Ermächtigungen und Eingriffe in Grundrechte nach der Corona-Krise zurückgenommen?

Wer sich einen Überblick über die rechtlichen Implikationen der zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verfügten oder angedachten Maßnahmen verschaffen will, dem empfehlen wir:

  • die Vorläufige Einschätzung der „Ausgangsbeschränkung“ in der >  durch die Kanzlei Wächtler, siehe unten unter Dateien

– Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BaylfSMV) und
– Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ (baymbl-2020-173) siehe unten unter Dateien.

Desweitern weisen wir hin auf

  • das Thesenpapier „Datenbasis verbessern / Prävention gezielt weiterentwickeln / Bürgerrechte wahren“ von sechs Gesundheitsexperten hin. Sie formulieren in dem Papier ihre (konstruktive) Kritik am Vorgehen der Regierung in der Corona-Krise. Siehe hierzu o.g. Thesenpapier: https://www.socium.uni-bremen.de/uploads/News/2020/thesenpapier_endfassung_200405.pdf   (Zusammenfassung auf den Seiten 4-7)
  • die Dritte Ad-hoc-Stellungnahme: Coronavirus-Pandemie – Die Krise nachhaltig überwinden von Wissenschaftlern/innen der Nationalen Akademie der Wissenschaften, Leopoldina (siehe hierzu https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_04_13_Coronavirus-Pandemie-Die_Krise_nachhaltig_%C3%BCberwinden_final.pdf , (die Zusammenfassung finden Sie auf den Seiten 2-3).

    Die Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina, von einigen Fachleuten als zu unkonkret und unverbindlich kritisiert, war eine Vorlage für die Video-Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin, bei der ein Fahrplan für  die ersten Lockerungsmaßnahmen benannt wurde (wobei Bayern mit einer Lockerung der Maßnahmen später beginnen wird).

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