Gilt in München noch die grund­ge­setz­lich garantierte Meinungs­frei­heit?

Gilt in München noch die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit?

Bekanntlich hat der Münchner Stadtrat am 13.12. 2017 den Beschluss gefasst: „Gegen jeden Antisemitismus! Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung“. Eine Münchner Initiative wollte darüber im Stadtmuseum diskutieren, aber es wurde ihr ein Raum mit Berufung auf diesen Stadtratsbeschluss verweigert. Dagegen und gegen den Stadtratsbeschluss hat eines ihrer Mitglieder geklagt. Nachdem das Oldenburger Verwaltungsgericht die Überlassung städtischer Räume für zulässig erklärt hatte1, waren wir sehr enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München, das den Stadtratsbeschluss für Rechtens erklärt (Eine kritische Würdigung finden Sie hier https://www.nachdenkseiten.de/?p=48172 )

In der einstündigen Diskussion am 30.1.19 in Radio LORA auf 92.4 UKW und im Internet livestream unter www.lora924.de wird es nicht um das Thema BDS gehen, sondern um Fragen wie:

1. Wann darf die Stadt München die Diskussion bestimmter Themen in ihren Räumen untersagen?
2. Wie lässt sich das Diskussionsverbot über Stadtratsbeschlüsse demokratisch legitimieren?
3. Welche Möglichkeiten bleiben noch, um gegen solche Entscheidungen vorzugehen?

Gäste in der Sendung sind:

Klaus Ried, Kläger
Angela Krause, Salam Shalom Arbeitskreis Palästina-Israel e. V.
Wolfgang Stöger, Vorstandsmitglied Humanistische Union Bayern

Vorab interviewt und in der Sendung zu Wort kommt:
Norman Paech, Jurist und emeritierter deutscher Professor für Politikwissenschaft und für Öffentliches Recht an der Universität Hamburg

Bereits im Mai 2018 hat Redakteur Mike Große-Hering mit Marian Offman, Stadtrat für die CSU über diesen Beschluss gesprochen. Seine Position wird in Ausschnitten ebenfalls zu hören sein.

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