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Widerspruch gegen präventive Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung durch bayerische Polizei

15. März 2006

Am 1.Januar 2006 trat die von der CSU mit ihrer absoluten Mehrheit beschlossene präventive Telekommunikationsüberwachung in dem Bayerische Polizeiaufgabengesetz (Art. 34 a PAG) in Kraft. Damit wurde das Abhören von Telefongesprächen schon weit im Vorfeld eines konkreten Verdachts, wie ihn die Strafverfolgung vorsieht, ermöglicht.

Schon 2003 hatte Wolfgang Killinger vom LV der Humanistischen Union Bayern wegen schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken an die CSU-Fraktion appelliert, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Dr. Klaus Hahnzog hatte als damaliger Vorsitzender des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen des Bayerischen Landtags eine Anhörung im Landtag initiiert, bei der von vielen Sachverständigen – etwa auch von Richtern und Staatsanwälten – erhebliche, insbesondere verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht wurden.

In seiner persönliche Einschätzung des Gesetzentwurfs, veröffentlicht in den MITTEILUNGEN der Humanistischen Union Nr. 190, S. 3, zeigte Dr.  Hahnzog, dass der PAG-Entwurf der bayerischen Staatsregierung in wesentlichen Punkten dem Urteil des BVerfG vom 27. Juli 2005 über das niedersächsische Polizeigesetz widerspricht.

Da das Gesetz – ohne diese Einwände zu berücksichtigen – nun in Kraft getreten ist, erhob Dr. Klaus Hahnzog zusammen mit den SPD-Landtagsabgeordneten Adelheid Rupp und Florian Ritter und Frauke Ancker, Geschäftsführerin des Bayerischen Journalistenverbands, Horst Böhm, Vorsitzender des Bayerischen Richtervereins und Mitglied im Bundesvorstand des deutschen Richterbunds, Dr. Antje Draheim, Mitglied im Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen, Peter Falk, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bezirkstag Oberbayern, Maria Goblirsch-Kolb, Journalistin im Bereich Medienrecht und Medienpolitik, Wolfgang Killinger, Vorstandssprecher der Humanistischen Union München/Südbayern, Corinna Poll, stellvertretende Landesvorsitzende des Deutschen Freidenker-Verbands Bayern und Hartmut Wächtler, Vorstandsmitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen, heute Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht.

Hier können Sie die Verfassungsbeschwerde einsehen….

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