Startseite » Pressemeldungen » Toleranz statt Ausgrenzung! Humanistische Union hält Schulvertrag des kirchlichen Gymnasiums in Illertissen für sittenwidrig und mit Art. 4 des Grundgesetzes unvereinbar

Toleranz statt Ausgrenzung! Humanis­ti­sche Union hält Schul­ver­trag des kirchlichen Gymnasiums in Illertissen für sitten­widrig und mit Art. 4 des Grund­ge­setzes unvereinbar

04. Mai 2010

In einem Brief an das Schulwerk der Diözese Augsburg sowie an den Schulleiter des Gymnasiums in Illertissen setzt sich der Sprecher der Humanistische Union München-Südbayern, Wolfgang Killinger, für eine Schülerin ein, die wegen ihres Kirchenaustritts von der Schule verwiesen werden soll.

Der Verweis wird mit dem Bruch des Schulvertrags der Privatschule begründet, den die Eltern der mittlerweile 17-jährigen zu Beginn der Gymnasialzeit abgeschlossen hatten.

Killinger bittet, die Schülerin nicht vom Gymnasium zu verweisen, sondern sie – wie gewünscht – am Ethik-Unterricht teilnehmen zu lassen, so wie es auch Nicht-Christen und Muslimen ermöglicht wird.
„Bei der Beurteilung dieses Kirchenaustritts kommt es doch sehr auf die Beweggründe an“, schrieb Killinger, „vielleicht liegen die an der aktuellen Situation der Kirchen. Gerade Jugendliche haben das Vertrauen in die Kirchen verloren und zweifeln an der Glaubwürdigkeit des Klerus. Dies bedeutet aber nicht zwangsweise, dass sie auch ihren Glauben verloren haben.“

Der HU-Sprecher weist darauf hin, dass es unmoralisch sei, von den Eltern die Einhaltung des Schulvertrages zu verlangen obwohl sie die religiöse Entwicklung ihrer Kinder nicht vorhersehen können. „Nach dem Verständnis der Humanistischen Union München Südbayern,“ so Killinger, „muss in einem Ort, in dem nur ein privates Gymnasium existiert und das mit erheblichen öffentlichen Geldern bezuschusst wird, offen sein für SchülerInnen aller Weltanschauungen und dies auch dann, wenn sie ihre Weltanschauung während ihrer Schullaufbahn wechseln. Aus diesen Gründen halten wir die betreffende Klausel des Schulvertrags für sittenwidrig und mit Art. 4 GG unvereinbar.“

„Ein Schulverweis aus rein formalen Gründen ist unverhältnismäßig und hätte für die Schülerin in ihrem Alter erhebliche Konsequenzen“, schrieb der HU-Sprecher, „zumal sie im Kolleg ihr gewohntes Umfeld und ihre Freunde hat. Daher bitten wir Sie, Ihre anstehende Entscheidung zugunsten der Schülerin zu treffen.“

Für Rückfragen steht Ihnen Wolfgang Killinger, Sprecher der Humanistischen Union München-Südbayern, telefonisch oder per e-mail zur Verfügung: Tel. 089-850 33 63  humanistische-union(a)link-m.de

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