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Bayer. Versamm­lungs­ge­setz: Einst­wei­lige Anordnung verlängert

Auf Antrag der dreizehn gegen das bayerische Versammlungsgesetz
Verfassungsbeschwerde führenden Organisationen und Verbände
hat das Bundesverfassungsgericht die einstweilige Anordnung
gegen das bayerische Versammlungsgesetz um weitere sechs Monate verlängert. Sie wäre ansonsten am kommenden
Montag, den 17. August, geendet. Damit sind weiterhin die Bußgelder für zentrale und von dem Bündnis angegriffene Bestimmungen ausgesetzt und insbesondere polizeiliche Übersichtsaufnahmen von Versammlungen erheblich eingeschränkt.

Die Verlängerung ist notwendig geworden, weil die CSU-FDP-Regierung
ihren im Mai vorgelegten neuen Entwurf entgegen ihrem ursprünglichen Vorhaben nicht vor der Sommerpause verabschiedet hat.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die
Verfassungsbeschwerde ist im Herbst 2009 zu rechnen. Sie hat
bundesweite Bedeutung, da es sich bei dem bayerischen Versammlungsgesetz um das erste Ländergesetz nach der Föderalismusreform handelt, mit der die Gesetzeskompetenz für das Versammlungsrecht in die Hände der Länder gelegt wurde. „Wir erwarten
vom Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung, die den Ländern klare Grenzen setzt. Ein so wichtiges Grundrecht wie die Versammlungsfreiheit darf nicht zerfleddert werden“, betont der Landesbezirksleiter von ver.di Bayern, Josef Falbisoner.

Bis dahin ist allerdings dafür Sorge zu tragen, dass die Anordnung
des Bundesverfassungsgerichts auch in der Praxis ernst genommen
wird. „Wie notwendig das ist, zeigen Vorfälle wie z.B. die polizeilichen
Übersichtsaufnahmen von Gelöbniskritikern am 30. Juli auf dem Marienplatz, ausgerechnet aus den Räumen des Münchner Presseclubs. Damit muss Schluss sein!“, erklärt Hedwig Krimmer von der gewerkschaftlichen Koordinationsstelle Versammlungsfreiheit.

Rückfragen und Interview-Wünsche mit den Rechtsanwälten Klaus
Hahnzog und Hartmut Wächtler
über:
Hedwig Krimmer
0160/90 75 91 67
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Bayern

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