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Demon­s­tra­ti­ons­verbot ist unver­hält­nis­mäßig

31. Januar 2002

Im Vorfeld der Münchner Sicherheitskonferenz
Demonstrationsverbot ist unverhältnismäßig

Nach Ansicht der HUMANISTISCHEN UNION handeln die Organisatoren der Sicherheitskonferenz unverantwortlich, wenn sie eine derart sicherheitssensible internationale Konferenz im Stadtzentrum veranstalten und die Stadtbevölkerung einem faktischen Ausnahmezustand aussetzen. Eine Verlegung in einen Ort außerhalb der Stadt ist dringend geboten.
Die HUMANISTISCHE UNION appelliert an die Gerichte, entsprechend der Brokdorf- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Verbot der geplanten Kundgebungen und Demonstrationen aufzuheben. Vage Sicherheitseinschätzungen durch Informanten und Planungsstäbe dürfen das eine Demokratie mittragende Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nicht aushöhlen.
Die Sicherheitskräfte haben es in der Hand, Provokationen zu vermeiden indem sie zurückhaltend auftreten und auf Stärke demonstrierende Kampfausrüstung verzichten. Die „besondere bayerische Art“ und der „Münchner Kessel“ (1992) dürfen sich nicht wiederholen. Andererseits appelliert die HUMANISTISCHE UNION auch an die Demonstranten, sich nicht provozieren zu lassen und ebenfalls auf Gewalt zu verzichten. Es gibt keine gute Gewalt!
Wolfgang Killinger, Sprecher des RV München-Südbayern der HUMANISTISCHEN UNION

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