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Genetischer "Finger­ab­druck" von Laden­die­ben?

25. Juli 2000

Nach Auffassung der HUMANISTISCHEN UNION – München zeigt die angeordnete nachträgliche Speichelprobenentnahme bei einer bereits verurteilten Ladendiebin, wie berechtigt die gegen das DNA – Identitätsfeststellungsgesetz vom Sommer 1998 vorgebrachten Befürchtungen von Juristen, Bürgerrechtsorganisationen und Datenschützern waren: die Exekutive beachtet keineswegs immer die gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen bei der Anwendung des Gesetzes.

Jetzt hat man z.B. einen Ladendiebstahl mit „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ verwechselt. So leicht wird Kleinkriminalität – vielleicht auch einmal Schwarzfahren – mit schweren Verbrechen wie Mord und Totschlag gleichgesetzt.
Es zeigt sich wieder einmal, dass in Deutschland scharfe Strafvorschriften nicht nur zur Abschreckung potentieller Täter, sondern auch zur Zähmung des unreflektierten Tatendrangs der Verfolger nötig wären.
Als dringendste Massnahme muß daher gefordert werden, daß die die Grundrechte einschränkenden Identitätsfeststellungen ausschliesslich aufgrund einer richterlichen Anordnung erfolgen, wie dies auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz und Bundesinnenminister Schily fordern. Diese muß in jedem Fall auch eine Prognoseentscheidung einer Wiederholungsgefahr beinhalten. Bisher war Innenminister Beckstein in Bayern nicht bereit, auf Speichelproben mit „freiwilliger“ Zustimmung zu verzichten. 95% der inzwischen 2000 DNA-Analysen sind in Bayern „freiwillig“ erhoben worden. Aber was heißt „freiwillig“? Ohne Androhung von Nachteilen, von Repressalien?

Jeder Bürgerin und jedem Bürger ist zu empfehlen, der „Speichel-Sammelwut“ der Polizei nicht freiwillig zu folgen, sondern auf einer richterliche Anordnung zu bestehen. Bayern darf nicht schon wieder eine „bayerische Art“ durchsetzen.

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