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Ablösen statt weiter­zahlen!

17. Oktober 2012

Der neue Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu Änderung der Bezüge der Erzbischöfe, Bischöfe usw. (Drs. 16/13835) wäre eine passende Gelegenheit, die finanzielle Verflechtung zwischen dem Freistaat Bayern und den beiden christlichen Kirchen auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen.

In ihrer Stellungnahme an die Fraktionen im Bayerischen Landtag fordert die Humanistische Union Bayern (HU):

Die Staatsleistungen, zu denen auch die Besoldung des kirchlichen Personals gehört, sind endlich abzulösen.

„Das gebietet die Verfassung schon seit nunmehr 93 Jahren, seit der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Durch die jahrzehntelangen Zahlungen an die Kirchen sind die reklamierten Ansprüche der Kirchen schon mehr als abbezahlt. Die Höhe der Staatsleistungen steigt in Bayern von Jahr zu Jahr. Waren es 1949 nur (umgerechnet) 5,4 Millionen Euro, so sind im Haushaltsplan für 2012 rund 88 Millionen Euro veranschlagt. Allein seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland haben sich die Zahlungen auf rund 3,3 Milliarden Euro summiert. Weiter Staatsleistungen sind einzustellen“, so Wolfgang Killinger von der bayerischen HU.

Da die Bundesregierung sich bisher geweigert hat, die nötigen Grundsätze für die Ablösung der Staatsleistungen durch die Länder aufzustellen, hat die HU die Landtagsfraktionen gebeten, die Staatsregierung aufzufordern, bei der Bundesregierung das noch immer ausstehende Bundes-gesetz anzumahnen.

Der kritisierte Bayer. Gesetzentwurf erreicht keinesfalls die von der Staatsregierung in Anspruch genommene Trennung von Staat und Kirche, sondern betreibt Kosmetik, denn die Besoldung wird weiter vom Staat bezahlt! Glauben Staatsregierung und Kirchen wirklich, dass sich die BürgerInnen so einfach täuschen lassen?

Weitere Einzelheiten siehe

Schreiben der HU an die Landtagsfraktionen.

Für Rückfragen: Wolfgang Killinger, Tel. (089) 850 33 63.

Zur bundesweiten Problematik der Staatsleistungen-Ablösung auch Johann-Albrecht Haupt, Han-nover, Telefon (05 11) 5 49 98 53.

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