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Pilatus macht Schule - Beratungs­schein mit Verbotssatz ist rechts­widrig

25. Juni 1999

Nach Auffassung der HUMANISTISCHEN UNION – älteste bundesdeutsche Bürgerrechts-Organisation – erfüllen die katholischen Beratungsstellen nach der  Entscheidung der Bischofskonferenz für den Verbotssatz des Papstes nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen für staatliche Anerkennung und Finanzierung. Wenn der Beratungsschein ein Abtreibungsverbot enthält, bestehen erhebliche Zweifel, ob die Beratungen noch ergebnisoffen sind. Frauen, die nach einer solchen Beratung keinen anderen Ausweg sehen als abzutreiben, werden der Ungewißheit ausgesetzt, ob sie einen Arzt finden, der ihnen hilft.

Sophie Rieger, Landessprecherin der HUMANISTISCHEN UNION Bayern: „Die katholische Kirche hatte schon 1995 auf eine „Zwangsberatung“ gedrängt, die Frauen oft zur Dramatisierung ihrer Situation zwingt, um die Entscheidung für einen Schwangerschafts-abbruch moralisch zu rechtfertigen. Jetzt setzt die katholische Kirche noch von amtswegen eine scheinheilige Lüge auf den Schein. Wann begreifen die Herren endlich, daß die Würde der Frau dadurch mit Füßen getreten und ihre Moral angezweifelt wird?“

Die HUMANISTISCHE UNION warnt davor, den Beratungsschein mit Verbotssatz mittels juristischer Winkelzüge doch noch zu legalisieren und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtsprechung zu erschüttern.

Humanistische Union LV Bayern  

i.A. Wolfgang Killinger

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