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Bayer. Versamm­lungs­ge­setz: Verfas­sungs­be­schwerde eingereicht

16. September 2008

Es ist soweit: Noch vor Inkrafttreten des Bayerischen Versammlungsgesetzes am 1. Oktober 2008  haben heute 13 Verbände und Organisationen, nämlich

  1. DGB Bayern
  2. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Landesverband Bayern
  3. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Bayern
  4. Bund Naturschutz in Bayern e.V.
  5. Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Bayern
  6. Bayerischer Journalistenverband e.V. (BJV)
  7. Humanistische Union e.V. Bayern
  8. Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD Landesverband Bayern
  9. Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Bayern
  10. Freie Demokratische Partei
  11. FDP  Landesverband Bayern
  12. Die Linke Landesverband Bayern
  13. Attac München

Verfassungsbeschwerden gegen das bayerische Versammlungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Sie sind verbunden mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, das Gesetz bis zur endgültigen Entscheidung außer Kraft zu setzen.

Auf der heutigen Pressekonferenz informierten die Beschwerdeführer zusammen mit den beauftragten Rechtsanwälten Dr. Klaus Hahnzog und Hartmut Wächtler die Medien. Die dafür hergestellte Kurzinformation können Sie hier herunterladen.  Die vollständige Verfassungsbeschwerde steht hier zum Herunterladen bereit.

Weiteren Organisationen und Verbänden ist es ausdrücklich offen gehalten, sich auch nach Einreichung beim Bundesverfassungsgericht den Verfassungsbeschwerden anzuschließen.
(Informationen über die Aktionen sowie verschiedenes Hintergrundmaterial befinden sich auf der Internetseite: http://www.verdi.de/muenchen/aktive_gruppen/kampagne_rettet_die_grundrechte )

Damit ist der nächste entscheidende Schritt zur Verhinderung des bayerischen Versammlungsgesetzes getan. Die allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerde wird noch dadurch unterstrichen, dass nunmehr die Regierung von Baden-Württemberg einen Entwurf für ein eigenes Landesversammlungsgesetz vorgelegt hat, der in weiten Passagen wortwörtlich das bayerische Versammlungsgesetz übernommen hat. Die Erklärung des DGB Baden-Württemberg dagegen ist ebenso beigefügt.

Der Demokratie wegen und um der oft beklagten Politikverdrossenheit entgegenzuwirken, sollten wir Alles tun, um das grundlegende Freiheitsrecht zu erhalten, das nach dem Bundesverfassungsgericht „ein Stück ursprünglich- ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ ist.
In Karlsruhe gibt es ähnliche Stimmen. Nach Presseberichten über die Reden bei der Verabschiedung des mit diesen Fragen befassten Bundesverfassungsrichters Hoffmann-Riem Ende Juli hieß es, es seien neue verfassungsrechtliche Streitigkeiten vorprogrammiert. Mehrere Länder zielten auf einen grundlegenden Wechsel des Versammlungsrechtes, der im Widerspruch zur Rechtssprechung des Verfassungsgerichts stehe.

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