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Auf Aushöhlung des Asylrechts verzichten

08. Oktober 2015

Die Humanistische Union München-Südbayern hat an die bayerischen Bundesrats-Mitglieder appelliert, dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz nicht zuzustimmen.

Kernpunkte ihres Appells sind:

„In einem außerordentlichen, für die Demokratie schädlichen Schnellverfahren soll die finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund mit asylverschärfenden bis hin zu grundgesetzwidrigen Gesetzesvorschlägen verabschiedet werden. Wir ermutigen Sie, sich dieser Doppelstrategie zu verweigern. Die schnelle und dringend notwendige finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen darf nicht mit einer Abstimmung über eine tiefgreifende Asylrechtsänderung einhergehen, die nicht in den Fachverbänden, den parlamentarischen und Parteigremien ausreichend diskutiert und bedacht wurde. Trotz der herausfordernden Situation, die allerdings mit der Eskalation der Syrien-Krise 2013 absehbar war, dürfen demokratische Regeln nicht im Schnellverfahren geopfert und das Asylrecht ausgehöhlt werden.

Dies kritisieren wir insbesondere in Hinblick auf die Leistungskürzungen für Asylbewerber. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2012 darf die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde nicht migrationspolitisch relativiert werden. Auch die Wiedereinführung des Sachleistungsprinzips, der Residenzpflicht sowie der auf sechs Monate ausgeweitete Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen, mit jetzt schon unhaltbaren und konfliktfördernden Zuständen, entsprechen nicht der garantierten Menschenwürde.

Das individuelle Recht auf Asyl wird durch Schnellverfahren, Fristverkürzungen, die Einstufung der Westbalkanländer zu „sicheren Herkunftsstaaten“ ausgehöhlt. Aufgrund zunehmender Men-schenrechtsverletzungen hat Belgien das Land Albanien wieder von seiner Liste der sicheren Drittstaaten gestrichen. Weiterhin besteht die Diskriminierung der Roma und Homosexuellen und zugleich wird trotz weiterer Präsenz der Bundeswehr im Kosovo dieser zum sicheren Drittstaat
erklärt. An der Zufluchtsuche der Flüchtlinge, die zu über 70% aus Kriegs- und Krisengebieten kommen, wird die Einschränkung des Grundrechts gegenüber den Menschen aus „sicheren Herkunftsstaaten“ kaum etwas ändern.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass geduldete Schutzsuchende – außer bei der Wahrnehmung der Schulpflicht – von Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen werden. Dieser Gesetzesvorschlag ignoriert auch die demographischen und arbeitsmarktpolitischen Erfordernisse Deutschlands in den nächsten Jahren. 

Verweigern Sie die Zustimmung zu diesem Gesetz. Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden. Würdigen Sie das große Engagement der Bevölkerung und besinnen Sie sich der Zeit zwischen 1945 und 1949, in der 12,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen und das Grundgesetz verabschiedet wurde.“

Nachtrag vom Dezember 2015:

Staatsminister Dr. Huber erklärt in seiner Antwort u.a. „Nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung enthält das Gesetzespaket wichtige Stellschrauben, die dazu beitragen können, den Zuzug von Asylsuchenden – wie dringend erforderlich – zu begrenzen.“

Mit anderen Worten: Abschreckung durch Einschränkung des Asylrechts. Siehe die unten folgende Datei.

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