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"Warum die Polizei Daten von unbeschol­tenen Bürgern speichert"

Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 02. Dezember 2015 in zwei Artikeln („Rechtsanwalt klagt gegen absurde Vermerke der Polizei“ und „Warum die Polizei Daten von unbescholtenen Bürgern speichert“), dass alleine in Bayern etwa 1,6 Millionen Personendaten  -und Bayern ist dabei Spitzenreiter im Bundesgebiet-,  auch von unbescholtenen Bürgern/innen, gespeichert sind.

Nachdem teils absurde oder auch falsche Daten gespeichert sind und manchmal nicht ansatzweise zu erkennen ist, welche gesetzliche Rechtfertigung für die Speicherung vorliegt, aber die Daten lt. BR jederzeit an andere anfragende Behörden weitergegeben werden oder die Gefahr besteht, bei möglichen Konflikten mit Behörden vorverurteilt zu werden (s.hierzu http://www.heise.de/tp/news/Kriminalakten-Die-bayerische-Polizei-sammelt-besonders-eifrig-2029343.html ), sollte das niemand so hinnehmen.

Wer wissen will, ob es einen Eintrag im sog. Kriminalaktennachweis (KAN) über ihn gibt, kann das folgende Musterschreiben benutzen und bei seiner zuständigen Polizeidienststelle abgeben (diese leitet dann an die zuständige Polizeidirektion weiter) oder direkt die zuständige Polizeidirektion anschreiben.

Der Kriminalaktennachweis beschäftigt seit geraumer Zeit auch den bayerischen Landtag. Im November dieses Jahres wird die Staatsregierung berichten, wie der Kriminalaktennachweis künftig geführt werden soll. Grundlage hierfür ist ein im Februar 2106 von der SPD-Fraktion eingebrachter Antrag (s. hierzu http://bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=308487 ), der im Innenausschuss mit leichten Änderungen einstimmig beschlossen wurde.

Für die künftige Führung des Kriminalaktennachweise wären nötig eine
– an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientierte gesetzliche Begründung, weshalb gespeichert wird
– sofortige Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft an die Polizei, sobald ein Ermittlungsverfahren eingestellt wurde und die anschließende
– sofortige Löschung aus dem Kriminalaktennachweis bzw. den Polizeicomputern.

Viele Auskunftsanfragen parallel zu dem parlamentarischen Vorgang wären einer akzeptablen Regelungen sicher förderlich. In diesem Sinne empfehlen wir: Stellen Sie eine Auskunftsanfrage, ob Personaldaten im Kriminalaktennachweis von Ihnen gespeichert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Stöger für den Vorstand

Musterschreiben***

Name, Vorname                                     Adresse   

An das
Polizeipräsidium ………
……….straße / Platz
PLZ, Ort       

…………………………………………………………….. 2016
 
 

Kriminalaktennachweis
Auskunftsanfrage zur Speicherung von meinen Personendaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Süddeutschen Zeitung vom 02. Dezember 2015 habe ich gelesen, dass im polizeilichen Kriminalaktennachweis mehr als eine Million Personendaten – auch von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern – gespeichert werden.
 
Auf Grundlage des Artikels 48, Polizeiaufgabengesetz, bitte ich um Auskunft, ob Personaldaten von mir im Kriminalaktennachweis gespeichert sind.

Meinem Antrag lege ich eine Kopie meines Personalausweises bei.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung und bedanke mich vorab für Ihre Bemühungen !

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Anlage: Kopie des Personalausweises

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