Humanes Leben bis zuletzt - Sterbehilfe und Patien­ten­ver­fü­gung

Angesichts der wieder auflebenden Debatte über Gesetzentwürfe zur Regelung der Patientenverfügung sprechen Helga und Wolfgang Killinger (HU München-Südbayern) mit Rechtsanwalt Dr. Till Müller-Heidelberg, er war bis 2003 Bundesvorsitzender der Humanistischen Union und ist jetzt Mitglied in ihrem Beirat. Dieser Beitrag wurde 2005 ausgestrahlt, hat aber nichts von seiner Aktualität verloren.

Der Patientenwille hat obersten Vorrang. Nur der Patient kann und soll darüber bestimmen, wie sein Leben zu enden hat. Es ist deshalb allein der Ausdruck seines Selbstbestimmungsrechtes und seiner unveräußerlichen Menschenwürde, ob und wie er den Tod annehmen will oder nicht. Denn nur der Patient ist es, der über sein Leben, aber auch über die Art und Weise seines Todes, seines Weggehens aus diesem Leben zu entscheiden hat. Niemand sonst hat darüber zu entscheiden.

Immer mehr Menschen wollen die Gewissheit haben, dass sie über die Art und Weise ihrer medizinischen Behandlung selbst bestimmen können, wenn sie infolge einer Krankheit oder eines Unfalls ihre Entscheidungsfähigkeit verloren haben. Die Vorstellung, am Lebensende leiden zu müssen und zum Objekt hochtechnisierter Medizin zu werden und nichts dagegen tun zu können, flößt vielen Menschen Angst ein. Vor diesem Hintergrund ziehen immer mehr Menschen in Betracht, mit Hilfe einer Patientenverfügung für sich selbst Vorsorge dagegen zu treffen.

In der Praxis sind Patientenverfügungen von großer Bedeutung für die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Selbstbestimmungsrechtes eines jeden. Leider wird die juristische Verbindlichkeit von Patientenverfügungen oft noch bestritten. Trotz vieler Versuche ist es bisher noch nicht gelungen, sie  gesetzlich zu verankern. Die im Bundestag bekannt gewordenen Gesetzentwürfe schränken das Selbstbestimmungsrecht der Patienten nach Auffassung der Humanistischen Union ein. Sie hat daher einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet.

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