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HUMANIS­TI­SCHE UNION: Kruzi­fix-­Ur­teil ist unbrauchbar!

21. April 1999

Pressemitteilung      

Zu der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.4.99

Zur großen Enttäuschung der Humanistischen Union München hat das Bundesverwaltungsgericht das Bayerische Schulgesetz in seiner veränderten Form bestätigt. 
Prof. Dr. Wilhelm Hering vom Vorstand: „Damit haben Eltern, die ihre Kinder in der Schule ohne christliche Symbole unterrichtet sehen möchten, für ihre Entscheidung gewichtige Gründe vorzubringen, womit das Recht auf die Nichtoffenlegung persönlicher Glaubensüberzeugung verletzt wird.

Darüber hinaus wird die Entscheidung der Schulleitung von der angemessenen Berücksichtigung des Mehrheitswillen abhängig gemacht, womit das Verfassungsgebot des Minderheitenschutzes ins Gegenteil verkehrt wird, denn nicht die Berücksichtigung der Mehrheitsmeinung ist Prüfstein einer Demokratie, sondern der Umgang mit ihrer Minderheit. Wäre es nicht so, könnte auch das 3. Reich als Demokratie gelten.
Auch die Annahme des Gerichts, der Antragsteller könne stets geheimgehalten werden, ist völlig weltfremd. Man stelle sich nur eine bayerische Kleinstadtschule vor, in der plötzlich in einigen Klassenzimmern das Kruzifix abgehängt ist, und der Direktor nicht offenbart, wer das gefordert hat. Sofern der Name nicht ohnehin leicht zu kombinieren ist, werden die anschließenden Verdächtigungen die Situation nur noch schlimmer machen. Der Minderheitenschutz ist auf diese Weise jedenfalls nicht zu erreichen.

Wer außerdem sehen will, wie es einem Bürger geht, der sich auf den Weg des Schulgesetzes begibt, betrachte die Erfahrungen des Ehepaares Tang-Obermeier, dessen Klage vom Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde: Die Stammtisch-Mehrheiten ihres Heimatortes haben sie wegen ihrer Beharrung auf ihrem Recht seit Jahren provoziert und drangsaliert. Auch deshalb wurde den Klägern im Januar der Preis ‚Aufrechter Gang‘ der Humanistischen Union verliehen

Man kann nur hoffen, daß das Bundesverfassungsgericht nochmals klare Worte findet, die den bayerischen Gesetzgeber zur Vernunft zwingen werden“.

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