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Keine religiöse Bevor­mun­dung per Schulgesetz!

Keine religiöse Bevormundung per Schulgesetz!

An alle Eltern / Schüle­rinnen und Schüler / Lehrerinnen und Lehrer in Bayern

Keine religiöse Bevor­mun­dung per Schulgesetz ! 

Sorgen  Sie für weltan­schau­lich neutrale Schulen

Endgültig ist geklärt: Es ist möglich und sogar einfach, das Kruzifix aus den Schulen entfernen zu lassen.
Im April 1999 hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz klargestellt:

  • Jede/r kann verlangen, dass das Kreuz in den Klassenzimmern seines Kindes abgehängt wird.
  • Die Darlegung des Wunsches genügt. Eine weltanschauliche Offenbarung ist nicht nötig
  • Die Anonymität ist sichergestellt. Das heißt, der Name darf niemandem mitgeteilt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht weist also eine religiöse Bevormundung durch den Staat zurück und ermuntert jede/n zu ernsthafter Selbstbestimmung.
Diese Regeln gelten sowohl für die Volksschulen als auch für die weiterführenden Schulen.

Wie geht man vor? Mit dem Wunsch, das Kreuz aus dem Klassenzimmer Ihres Kindes entfernen zu lassen, müssen Sie sich an die Schulleitung wenden. Wir haben einen Musterbrief entworfen, dessen Formulierung nicht auf Konfrontation angelegt ist, sondern der an das Verständnis der Verantwortlichen appelliert.

Sehr geehrte/r Frau/Herr  …..,

mein Kind besucht an der ……………………………………………….. Schule die Klasse……. Aus allgemein weltanschaulich-/religiösen Gründen und mit Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. April 1999 (AZ 6 C18.98) möchte ich Sie bitten, das Kreuz aus diesem Klassenzimmer zu entfernen.

Diese Geste wäre nicht nur ein Akt der Toleranz gegenüber all jenen weltanschaulichen Minderheiten, die nie das Vorrecht besessen haben, ihre Symbole in staatlichen Räumen aufzuhängen. Sie brächte gleichzeitig zum Ausdruck, dass Staat und Religion in einer demokratischen Gesellschaft getrennt sein müssen. Ich möchte meinem Kind jedenfalls nicht zumuten, unter dem Kreuz, das auch Zeichen christlicher Missionierung ist, zu lernen.

Ich hingegen denke, den Kindern müsste bestätigt werden, dass sie mit ihrer Weltanschauung gleichberechtigt sind, so wie es auch dem Grundgesetz Art. 3, Abs. 3 und Art. 4, Abs. 1 entspricht . Das ließe sich mit einem weltanschaulich neutral gehaltenen Klassenraum am besten bewerkstelligen.

Das oben genannte Urteil verpflichtet Sie, das Verschwiegenheitsgebot strikt zu beachten. Darum bitte ich Sie ausdrücklich. 

Mit freundlichen Grüßen

V.i.S.d.P.: Arbeitsgruppe Trennung von Staat und Kirche, c/o Bund für Geistesfreiheit, KdöR, Valleystr. 27,  81371 München, Tel.+Fax 089/77 59 88 e-mail: info@bfg-muenchen.de   web: www.bfg-muenchen.de
Unterstützer: Humanistische Union Bayern, Deutsche Unitarier Bayern, Mitglieder der FDP, Deutscher Freidenker Verband München, Initiative Kirche von unten Bayern (Ikvu), Bund für Geistesfreiheit Bayern, Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten.

Dieser Aufruf kann von hier heruntergeladen werden.

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