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Hauptsache: Christlich - HU kritisiert Einstell- und Beschäf­ti­gungs­be­din­gungen der Kirchen

13. November 1994

Hauptsache: Christlich
HUMANISTISCHE UNION kritisiert Einstell- und Beschäftigungsbedingungen der Kirchen

„Kein Mensch könne einen muslimisch geputzten von einem christlich geputzten Kindergarten unterscheiden“. Damit kritisierte Sophie Rieger, Vorsitzende des Landesverbands der HUMANISTISCHEN UNION Bayern, den Widerspruch der Leitung der Ev. Landeskirche in Bayern gegen einen Beschluß des ev. Kirchenvorstands von Gestungshausen, eine muslimische Türkin als Reinigungskraft für seinen Kindergarten einzustellen. Der Versuch des Kirchenvorstands von Gestungshausen, eine – in seinen Worten „engstirnige“ – Verordnung zu Gunsten einer andersgläubigen Ausländerin zu negieren, verdiene volle Anerkennung.

Einstellungsrichtlinien, die für alle Arbeitsplätze in Einrichtungen kirchlicher Trägerschaft unterschiedslos die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche fordern, seien diskriminierend und verletzten das Grundgesetz. Mit Verkündigung und Seelsorge sei nur ein Bruchteil der kirchlichen ArbeitnehmerInnen betraut, nur für sie gelte der Tendenzschutz. Die Leitung der Ev. Landeskirche werde aufgefordert, den Grundrechtsschutz und den Schutz des Arbeits- und Sozialrechts sicherzustellen und
ihre Einstell- und Beschäftigungsbedingungen entsprechend zu ändern.

Der Fall Gestungshausen – er ist nur der jüngste Fall einer langen Kette von Diskriminierungen von Angestellten caritativer Einrichtungen der Kirchen – veranlaßt die HUMANISTISCHE UNION, erneut an den Gesetzgeber zu appellieren, die gesetzlichen Grundlagen für einen Grundrechtsschutz der Angestellten des Arbeitgeber Kirche zu schaffen.

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