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HU wird 50 - und ist kein bisschen müde

08. Juli 2011
Datum: Samstag, 26. August 1961
HU wird 50 - und ist kein bisschen müdeCorinna Spies und Wolf Euba lesen HU-Texte

Corinna Spies und Wolf Euba lesen HU-Texte

Die Gründung der Humanistischen Union am 26. August 1961 liegt nunmehr (fast) ein halbes Jahrhundert zurück. Dieses Jubiläum steckte den Rahmen für ein Zusammensein in entspannter Atmosphäre, um an die Vergangenheit zu erinnern, aber den Blick auch in die Zukunft zu richten. Da der Verein sich in München konstituierte und die bis Ende ’97 dort saß, schien es dem Regionalverband München-Südbayern angemessen – in Ergänzung zur Hauptfeier in Berlin – auch einen festlichen Empfang vor Ort auszurichten. Als geeignete Umgebung hierfür bot sich die Seidlvilla im Münchner Stadtteil Schwabing an, welche vielen Mitgliedern schon aus früheren Veranstaltungen gut bekannt ist.

Den Weg zur Veranstaltung am 8. Juli 2011 fanden viele HU-Mitglieder, insbesondere mit Frau Dr. Lotte Köhler auch ein Gründungsmitglied, und nicht wenige interessierte Externe. Unter den Teilnehmern waren HU-Beiräte, Preisträgerinnen des „Aufrechten Ganges“,  Vertreter der SPD, der LINKEN, den Grünen, der Piraten und der Neuen Richtervereinigung. Das Programm setzte sich zusammen aus einer bunten Mischung von Beiträgen, die einen aussagekräftigen Einblick in die Betätigungsfelder der Humanistischen Union ermöglichten.

Das ehemalige Vorstandsmitglied Prof. Dr. Tim Hering übernahm die Begrüßung des Publikums und stellte die Hintergründe der beiden unmittelbar nachfolgend zu lesenden Texte vor: des „Gründungsaufrufs“ von 1961 und des „Memorandums zum Kernbereich des Rechtsstaats“ von 1978. In gebotener Kürze erweckte er die gesellschaftliche Situation von 1961 zum Leben und führte so in den zeitlichen Kontext der Gründung der Humanistischen Union ein. Auch den von Angst um die Innere Sicherheit geprägten Zeitgeist von 1978, welcher zur Abfassung des genannten Memorandums führte, umriss er in knappen, präzisen Worten. Im Anschluss wies er noch auf andere wichtige Stellungsnahmen der Humanistischen Union hin, welche gedruckt auslagen.

Der aus Funk und Fernsehen bekannte Wolf Euba trug dann den Gründungsaufruf von Dr. Gerhard Szczesny in nüchterner wie einfühlsamer Diktion vor. Beim Hören dieses Textes  wurde klar, welche Haltung die Bildung der Humanistischen Union motiviert hatte: die Ablehnung eines „totalen Machtanspruchs einer christlichen Sprach-, Denk- und Verhaltensregelung“ für „eine Gesellschaft, die nur zu einem Teil aus gläubigen Christen besteht“. Gemeint war damit nicht etwa eine Leugnung des „Recht[s] des gläubigen Christen, sich um die Verbreitung seines Glaubens zu bemühen“, sondern die unzulässige Einflussnahme der Kirche mittels staatlicher Stellen auf die Öffentlichkeit. Die vollumfängliche Trennung von Staat und Kirche ist bis heute Teil des Aufgabenspektrums der Humanistischen Union geblieben, obgleich viele weitere bürgerrechtliche Themen dieses seit der Anfangsphase erweitertet hatten. Szczesny gab aber keine rein einseitig ablehnende Stellungnahme ab. Vielmehr breitete er das humanistisch konnotierte Verständnis eines lebensfähigen Gemeinwesens als positiven Gegenentwurf aus, dessen „Pluralität der Prinzipien von der Solidarität der Personen getragen“ werden müsste.

Die Journalistin Corinna Spies trug danach als eine pars pro toto der Auseinandersetzungen der Humanistischen Union mit gesellschaftspolitischen Themen einen Text aus dem Jahr 1978 vor, dessen voller Titel „Die Humanistische Union fragt Bundesregierung und Bundestag: Wo beginnt der Kernbereich des Rechtsstaats?“ lautet. Der Vergleich mit dem zuvor verlesenen Text zeigte, wie sich der Aktionsradius der Vereinigung seit den Anfängen vergrößert hatte. Die Bundesregierung hatte – so der historische Hintergrund – an die UNO einen „Staatenbericht über bürgerliche und politische Rechte“ geleitet, in welchem sie zu einem positiven Ergebnis gelangt war. Geradezu ins Gegenteil verkehrt fiel dagegen die Bewertung der Humanistischen Union aus: in der Bundesrepublik werden „die bürgerlichen und politischen Rechte zunehmend eingeschränkt“. Stichhaltig wurde diese dem Hauptteil des Textes vorangestellte These im Weiteren an Hand einer Vielzahl von Beispielen bewiesen und so die Behauptung der Bundesregierung glänzend widerlegt. Vieles kam dem Publikum hierbei aus jüngster Zeit wohlbekannt vor. Beispielsweise könnten die datenschutzbezogenen Ausführungen nahezu wortwörtlich in gegenwärtige Publikationen übertragen werden. Höhnisches Gelächter entstand beim Verlesen einer Auswahl von damaligen Unterzeichnern, als der Name Otto Schily – damals Mitglied im Vorstand der HU – fiel.

In den Händen von Heide Hering lag es, die Rolle der Frauen in der Humanistischen Union ins rechte Licht zu rücken. Mit viel Humor berichtete sie von ihren persönlichen Erfahrungen in der Humanistischen Union als „absolute Quotenfrau“, von welcher sie sich zu einer engagierten Streiterin für die weibliche Emanzipation entwickelte. Untrennbar damit verwoben waren die Aktivitäten der HU für die Abschaffung des Abtreibungs-Paragraphen 218 und auf dem Gebiet der Gleichstellungspolitik. Heide Hering warf hierbei Schlaglichter auf die Beratungen zum Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes der HU, das unter Federführung des damaligen FDP-Innenministers Gerhart Baum vor dem Regierungswechsel beinahe noch verwirklicht worden wäre. Erst im Nachgang der Wiedervereinigung glückte die verfassungsrechtliche Verankerung einer Rechtsgrundlage für die aktive Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG). Mit der von Heide Hering und anderen gegründeten Initiative „Frauen in bester Verfassung“ konnte sie die Innovationskraft der Humanistischen Union eindrucksvoll stärken. In bester Tradition standen daher die rechtspolitischen Vorschlägen, welche ihren Vortrag abrundeten.

Schließlich trug die Bundesvorsitzende Prof. Dr. Rosemarie Will ihre Überlegungen zu den Zukunftsperspektiven der Humanistischen Union vor. Im Vordergrund standen hierbei weniger deren inhaltlichen Themen, welche in den vorangegangen Beiträgen genügend gewürdigt worden waren, sondern die Veränderung der Mitgliederstruktur im Laufe der vergangenen Jahrzehnte. Die Referentin hob die Beendigung des Mitgliederschwundes seit dem Jahr 2006 hervor. Dies machte sie zum Ausgangspunkt ihrer Überlegungen, wie sich die Vereinigung in Zukunft fortentwickeln müsse, genauer welche Anforderungen diese zu erfüllen habe, um weiterhin effektiv Bürgerrechtsarbeit betreiben zu können. Zur Übergabe des metaphorischen Staffelstabs an die nächste Generation von Aktiven gab Will eine vorsichtig optimistische Prognose ab: „Dass jemand zum Übergeben da ist, scheint gewährleistet zu sein“.

Nach Beendigung des offiziellen Teils verblieb die Gesellschaft dann noch eine Weile für angeregte Gespräche in der Seidlvilla. Nicht wenige Impulse dürften von den verschiedenen Beiträgen ausgegangen sein. Zieht man ein Resümee, ist festzuhalten: mit Stolz kann die Humanistische Union auf ihr gesellschaftspolitisches Engagement in den ersten fünfzig Jahren ihres Bestehens zurückblicken. Will sie in Zukunft aber weiterhin einen erklecklichen Beitrag zur bürgerrechtlichen Angelegenheiten in der Bundesrepublik leisten, darf sie sich auf solchen Lorbeeren aber nicht ausruhen.

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