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Noch mehr Eingriffs- und Überwa­chungs­-­Be­fug­nisse für Polizei und Verfas­sungs­schutz in Bayern.

21. März 2018
Datum: Mittwoch, 21. März 2018
Noch mehr Eingriffs- und Überwachungs-Befugnisse für Polizei und Verfassungsschutz in Bayern.Michael Bahr: „Überall“ Copyright W.Killinger

Michael Bahr: „Überall“ Copyright W.Killinger

Mit dem Gesetz(-entwurf) zur Änderung des bayerischen Verfassungsschutz- gesetzes (Drucksache 17/20763) plant die bayerische Regierung die nahezu lückenlosen Überwachung durch den Verfassungsschutz:

• Belauschen der Smartphone-Kommunikation
• Einsatz von Staatstrojanern in Smartphones, Tablets und PCs. Damit sitzt diese Behörde direkt im Computer
• Durch einen Staatstrojaner können Daten der Information und Kommunikation sogar manipuliert werden
• Der Schutz der Presse-Informanten wird aufgeweicht.

Mit der geplanten Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes (Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts, Drucksache 17/20425 ) soll die Polizei weitgehend mit Geheimdienst-Befugnissen ausgestattet werden. Der bereits 2017 eingeführte schwammige Begriff der »drohenden Gefahr« wurde erweitert. Jetzt kann bei „Gefahr oder drohender Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut“ die Polizei im Freistaat künftig die gesamte Bandbreite an Ermittlungs- und Überwachungsmaßnahmen einsetzen. Das heißt u.a.:

• Einsatz von Drohnen
• Einsatz von Spitzeln und Lauschwerkzeugen auch in der Privatsphäre
• unbegrenzte „Übersichtsaufnahmen“ bei öffentlichen Veranstaltungen
• präventive DNA-Entnahme
• Verbannung von sogenannten Gefährdern (z.B. unliebsame Migranten) ohne jede weitere Kommunikationsmöglichkeit nach außen; z.B. in abgelegene Flüchtlingsunterkünfte.

Übrigens: Die schon jetzt mögliche Vorbeugehaft (in wiederkehrenden 3-Monatszyklen) wurde schon vor einigen Monaten in Bayern Gesetz (Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen vom 24. Juli 2017).

Eine Ausweitung der Polizeibefugnisse hat es in dieser Größenordnung in Deutschland nach 1945 noch nie gegeben!

Die beiden Gesetz­ent­würfe sollen Ende Mai 2018 in Kraft treten.

Die Opposition im Landtag hat eine öffentliche Sachverständigen-Anhörung beantragt. Sie wird stattfinden am

M i t t w o c h,  21. März 2018  09:00 Uhr – 11:30 Uhr im Konfe­renz­saal des Maximi­li­a­ne­ums.

Bitte informieren Sie sich und andere. Helfen Sie mit, dass dieser Angriff auf unsere informationelle Selbstbestimmung und die Integrität unserer informationstechnischen Systeme abgewehrt wird.

Unsere Grundrechte und die Demokratie dürfen nicht noch mehr abgebaut werden!

Nachtrag vom 29. 4. 2018:

Das Protokoll der Sachverständigen-Anhörung

Eine Gesetzesanalyse
der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ) LV Bayern

Stimmen aus der Politik:

Thomas Petri, Bayerns oberster Datenschützer:  „In der Tat ist es so, dass die Vorverlagerung der polizeilichen Aufgaben in das Gefahrenvorfeld verfassungsrechtlich nicht geboten ist – auch nicht europarechtlich. Hier geht die Mehrheit im Landtag einen Weg, der für uns Bürger bedeutet, dass wir – weit im Vorfeld konkreter Gefahren – künftig mit polizeilichen Maßnahmen rechnen müssen.“

Der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler erklärte, Polizeibeamte erhielten damit bereits vor der Begehung einer Straftat Rechte, die nicht einmal Richtern oder Staatsanwälten zustünden. Es bestehe die Gefahr des Aufbaus eines „Präventivstaates“ auf Kosten von Bürgerrechten. Bedenklich sei vor allem, dass die Befugnisse nicht nur der Abwehr terroristischer Gefahren dienten, sondern schon bei allgemein drohender Gefahr Anwendung finden könnten.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze sagte, der Gesetzentwurf überschreite „an mehreren Stellen alle Stoppschilder, die die Verfassung aufstellt“. Sie betrachte die Entwicklung mit großer Sorge und setze darauf, dass die Expertenanhörung am 21.3.2018 im Landtag die CSU zu Änderungen an dem Entwurf bewege.

Auch die Süddeutsche Zeitung hat sich mit dem Vorhaben auseinandergesetzt.

Was die Süddeutsche Zeitung von der öffentlichen Wahrnehmung hält, hat sie in dem folgenden Artikel kommentiert.

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