{"id":1540,"date":"1990-07-08T12:00:00","date_gmt":"1990-07-08T10:00:00","guid":{"rendered":"http:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/frauen-in-bester-verfassung-1\/"},"modified":"2021-08-28T20:55:35","modified_gmt":"2021-08-28T18:55:35","slug":"frauen-in-bester-verfassung-1","status":"publish","type":"publikation","link":"https:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/frauen-in-bester-verfassung-1\/","title":{"rendered":"FRAUEN IN BESTER VERFASSUNG"},"content":{"rendered":"<p><b>FRAUEN IN BESTER VERFASSUNG<\/b><\/p>\n<p>Das Grundgesetz ist ein Provisorium, das seine G\u00fcltigkeit an dem Tag verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vorn deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Angesichts der bevorstehenden Einigung der beiden Teile Deutschlands mu\u00df dieser Verfassungsauftrag nun erf\u00fcllt, d. h. eine gesamtdeutsche Verfassung geschaffen werden. <br \/>In beiden deutschen Staaten wurde trotz ausdr\u00fccklicher Verfassungsgrunds\u00e4tze &#8211; die Gleichberechtigung der Frauen bisher nicht verwirklicht. Weder in Regierungen und Parlamenten noch in den Entscheidungspositionen von Wirtschaft, Verwaltung, Rechtsprechung, Wissenschaft, Kultur und Medien, beider Staaten sind Frauen so vertreten, wie es dem Gleichheitsgrundsatz entspr\u00e4che. Die Arbeit von Frauen wird in vielen Bereichen geringer bewertet, als ihrer Bedeutung gerecht wird. <br \/>Ein Staat, der sich der Demokratie verpflichtet, darf nicht l\u00e4nger bei der Proklamation der Gleichberechtigung stehen bleiben. Er mu\u00df vielmehr aktiv die Teilnahme der Frauen am gesellschaftlichen Leben f\u00f6rdern und die Hindernisse abbauen, die dem entgegenstehen. <br \/>Die Gleichberechtigung mu\u00df auch in der Sprache einer neuen gesamtdeutschen Verfassung zum Ausdruck kommen. Sie mu\u00df deutlich machen, da\u00df das Volk aus M\u00e4nnern und Frauen besteht. <br \/>Dieser Entwurf beschr\u00e4nkt sich bewu\u00dft auf Frauenrechte, hat also weder Kinderrechte noch Friedens- oder \u00d6kologiefragen, noch die Rechte anderer diskriminierter Gruppen aufgenommen.<\/p>\n<p>Eine neue gesamtdeutsche Verfassung mu\u00df die nachfolgenden Grundrechte f\u00fcr Frauen enthalten:<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">GRUNDRECHTE<\/h2>\n<p>I. <br \/>Frauen und M\u00e4nner sind gleichberechtigt. <br \/>Keine Frau darf wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung benachteiligt werden. Der Staat sorgt durch Quotierung, F\u00f6rderpl\u00e4ne oder andere geeignete Ma\u00dfnahmen daf\u00fcr, da\u00df Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu gleichen Teilen vertreten sind.<\/p>\n<p>II. <br \/>Jede Frau hat das Recht, zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft austr\u00e4gt oder nicht. <br \/>Der Staat unterst\u00fctzt die Selbstbestimmung der Frau durch medizinische Hilfen, Aufkl\u00e4rung und F\u00f6rderung angemessener Verh\u00fctung.<\/p>\n<p>III. <br \/>Frauen und M\u00e4nner, die mit Kindern leben, haben Anspruch auf staatlichen Schutz und F\u00f6rderung sowie gesellschaftliche R\u00fccksichtnahme. Ihnen d\u00fcrfen keine Nachteile erwachsen. Dies gilt insbesondere bei Ausbildung und Weiterbildung, im Erwerbsleben, bei der Alterssicherung oder bei der Wahrnehmung politischer Aufgaben. <br \/>Die staatliche Gemeinschaft stellt f\u00fcr jedes Kind angemessene Betreuungseinrichtungen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>IV. <br \/>Jede Frau hat das Recht auf freie pers\u00f6nliche Entfaltung, ungehinderte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und sexuelle Selbstbestimmung. <br \/>Der Staat tr\u00e4gt daf\u00fcr Sorge, da\u00df die Aus\u00fcbung dieses Rechts nicht durch m\u00e4nnliche Gewalt beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>V. <br \/>Die Arbeitsleistung der Frau wird nicht geringer bewertet und entlohnt als die des Mannes.<\/p>\n<p>VI. <br \/>Das Recht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung findet seine Grenzen dort, wo die W\u00fcrde der Frau ber\u00fchrt ist.<\/p>\n<p>VII. <br \/>Eine geschlechtsspezifische Erziehung findet nicht statt. <br \/>\u00d6ffentliche Erziehung wirkt der Fixierung der Geschlechtsrollen entgegen.<\/p>\n<p>VIII. <br \/>Frauen, die wegen ihres Geschlechts politisch verfolgt werden, genie\u00dfen Asylrecht.<\/p>\n<h2 class=\"auto-created\">BEGR&Uuml;NDUNG <\/h2>\n<p>I. <br \/>Verfassungsanspruch und -wirklichkeit k\u00f6nnen nur dann in Einklang gebracht werden, wenn ein rechtliches Instrumentarium f\u00fcr die Durchsetzung der Gleichheitsrechte\u00a0 geschaffen wird. Als konsequentestes und effektivstes Mittel ist die Quotierung anzusehen. Dabei werden M\u00e4nner so lange benachteiligt bzw. Frauen bevorzugt behandelt, bis das bestehende Ungleichgewicht beseitigt ist. Auch die Bildung eines Bewu\u00dftseins f\u00fcr den Gleichberechtigungsanspruch der Frauen und die Unrechtm\u00e4\u00dfigkeit m\u00e4nnlicher Privilegien bedarf staatlicher F\u00f6rderung.<\/p>\n<p>II. <br \/>Sexualit\u00e4t und Schwangerschaft geh\u00f6ren zur ureigensten und privatesten Sph\u00e4re der Frau. Hier hat jede staatliche Einmischung zu unterbleiben. Die Entscheidung f\u00fcr oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft verdient gleicherma\u00dfen Respekt. Will eine Frau trotz schwieriger Lebensumst\u00e4nde ein Kind bekommen, hat sie ein Anrecht auf Unterst\u00fctzung. Entschlie\u00dft sie sich zur Abtreibung, mu\u00df ihr in vertretbarer Entfernung die erforderliche medizinische Hilfe angeboten werden. Das hei\u00dft, eine fl\u00e4chendeckende gesundheitliche Versorgung abtreibungswilliger Frauen mu\u00df gew\u00e4hrleistet sein. Die Abtreibungsmethode soll schonend sein, die Begleitumst\u00e4nde d\u00fcrfen die W\u00fcrde der Frau nicht verletzen. <br \/>Als wirkungsvollste Methode, die Anzahl unerw\u00fcnschter Schwangerschaften zu minimieren, haben sich fundierte Sexualaufkl\u00e4rung und weitgehende Freigabe von Verh\u00fctungsmitteln erwiesen (siehe Beispiel Holland).<\/p>\n<p>III. <br \/>In dem Ma\u00dfe, wie Frauen Zugang zur Arbeitswelt t und zum \u00f6ffentlichen Leben erlangen, sind auch die&#8226; M\u00e4nner f\u00fcr die h\u00e4usliche Arbeit und die Betreuung der Kinder verantwortlich. Die Vereinbarkeit von Beruf und Elternschaft mu\u00df f\u00fcr beide Partner gew\u00e4hrleistet werden. Hier besteht eine unmittelbare Verkn\u00fcpfung der Rechte und Pflichten von Frauen und M\u00e4nnern. Vor\u00fcbergehende Teilzeitbesch\u00e4ftigung bei vollem Lohnausgleich kann realisiert, wenn Kindererziehung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gesehen wird, wenn analog zur Altersversorgung, Arbeitslosenversicherung und gesetzlichen Krankenkasse durch die Solidargemeinschaft Beitr\u00e4ge gezahlt werden, die im Bedarfsfall zur Verf\u00fcgung stehen (Elternversicherung siehe Beispiel Schweden). <br \/>Bez\u00fcglich der vor- und au\u00dferschulischen Kinderbetreuung ist die Bundesrepublik ein unterentwickeltes Land. Ung\u00fcnstige \u00d6ffnungszeiten und fehlende Pl\u00e4tze behindern insbesondere die M\u00fctter bei der Aus\u00fcbung eines Berufes. Aber auch vielen Kindern wird die Chance von Kommunikationsm\u00f6glichkeiten au\u00dferhalb der Kleinfamilie genommen. Hier kann nur ein Rechtsanspruch auf einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz Abhilfe schaffen. <br \/>\u00fcberf\u00e4llig ist auch die Einrichtung von Ganztagsschulen.<\/p>\n<p>IV. <br \/>Zum Schutze von Frauen wurde bereits eine Vielzahl von Modellen entworfen und erprobt: Frauennachttaxi, bewachte Frauenparkpl\u00e4tze &#8222;Garderobeparken &#8220; &#8230;.. Der h\u00e4uslichen Gewalt k\u00f6nnen sich Frauen durch Flucht ins Frauenhaus entziehen. Die Anzahl all dieser Einrichtungen mu\u00df dem tats\u00e4chlichen Bedarf angepa\u00dft werden. <br \/>Verheirateten Frauen mu\u00df endlich der gleiche rechtliche Schutz zugestanden werden wie unverheirateten. Vergewaltigung in der Ehe darf nicht mehr anders bewertet werden als au\u00dferhalb, mu\u00df also unter Strafe gestellt werden. Ein Zweiklassenstrafrecht f\u00fcr Verheiratete und Nichtverheiratete ist unertr\u00e4glich. Es resultiert aus der antiquierten Vorstellung eines Besitzrechts des Mannes an der Frau.<\/p>\n<p>V. <br \/>Frauen sind in st\u00e4rkerem Ma\u00dfe von Arbeitslosigkeit\u00a0 betroffen als M\u00e4nner. Manche m\u00fcssen eine Teilzeitbesch\u00e4ftigung annehmen, obwohl sie eine Vollzeitbesch\u00e4ftigung w\u00fcnschen. Oft sind sie \u00fcberqualifiziert f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit. Sie verdienen im Durchschnitt 25 % weniger f\u00fcr die gleiche Arbeitsleistung als M\u00e4nner. Von diesen Ergebnissen einer EG-weiten Studie (1990) nimmt sich die Bundesrepublik nicht im positiven Sinne aus. <br \/>&#8222;Gleicher Lohn f\u00fcr gleiche Arbeit&#8220; ist zwar eine gewerkschaftliche Parole, kann aber nur auf dem gesetzgeberischen Weg durchgesetzt werden. Berufliche und &#8222;ehrenamtliche&#8220; Arbeit von Frauen bedarf insgesamt einer gesellschaftlichen Aufwertung, die sich auch in der Entlohnung zeigen mu\u00df.<\/p>\n<p>VI. <br \/>Im geltenden &#8218;Art. 5 (1) GG ist das Recht der freien Meinungs\u00e4u\u00dferung und Informationsfreiheit definiert und festgestellt, da\u00df eine Zensur nicht stattfindet. Gleichwohl ist dieses Recht nicht grenzenlos. Nach Art. 5(2) GG findet es seine Schranken u. a. in dem Recht der pers\u00f6nlichen Ehre. <br \/>Diese bisherige&#8220; Regelung hat nicht ausgereicht, sexistische Publikationen zu verhindern. Die W\u00fcrde der Frau ist daher in die die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung begrenzenden Rechte mit aufzunehmen.<\/p>\n<p>VII. <br \/>Gemischte Gruppen und gemeinsamer Unterricht sind die Grundlage der Koedukation. Zur \u00dcberwindung der fixierten Geschlechtsrollen kann vor\u00fcbergehend von diesem Prinzip abgewichen werden, also etwa Handarbeistsunterricht f\u00fcr Jungen, Computerkurse f\u00fcr M\u00e4dchen angeboten werden. <br \/>Von der Krippe bis zur Hochschule haben Jungen und M\u00e4dchen dasselbe Recht auf Zuwendung und F\u00f6rderung. <br \/>Schulb\u00fccher und Lehrpl\u00e4ne sind so zu reformieren, da\u00df sie Frauen nicht mehr in \u00fcberkommenen Rollenklischees darstellen. Die Bedeutung von Frauen als K\u00fcnstlerinnen, Politikerinnen usw. mu\u00df im Unterricht angemessen gew\u00fcrdigt werden.<\/p>\n<p>VIII. <br \/>Die Rechtsprechung mancher L\u00e4nder benachteiligt Frauen aufgrund ihres Geschlechts. So werden Verst\u00f6\u00dfe gegen bestimmte, zum Teil religi\u00f6s motivierte Rollenerwartungen rigoros geahndet. In einigen orientalischen L\u00e4ndern wird die Untreue der Ehefrau mit dem Tode bestraft. Auch andere Normverst\u00f6\u00dfe wie z.B. Trennung oder Scheidung k\u00f6nnen f\u00fcr Frauen eine t\u00f6dliche Bedrohung durch die Familie des Mannes nach sich ziehen. Solche und \u00e4hnliche Fluchtgr\u00fcnde m\u00fcssen ebenso anerkannt werden wie die Verfolgung wegen unmittelbar politischer Bet\u00e4tigung.<\/p>\n<p><b>Arbeitspapier aufgrund einer Initiative von: Heide Hering, Susanne von Paczensky, Renate Sadrozinski. <br \/>Zusammengestellt von: Gunda Diercks-Elsner, Heide Hering, Elisabeth Kilali. <br \/><\/b>M\u00fcnchen, den 8. Juli 1990<\/p>\n","protected":false},"featured_media":0,"template":"","categories":[274],"tags":[295,19,16,33,35,176,15,34],"autoren":[283,282,122],"publikationen":[],"class_list":["post-1540","publikation","type-publikation","status-publish","hentry","category-frauenrechte","tag-flugblatt","tag-frauen","tag-frauenrechte","tag-gesetzentwuerfe","tag-gleichheit","tag-muenchen-artikel","tag-pluralismus","tag-soziale-grundrechte","autoren-elisabeth-kilali","autoren-gunda-diercks-elsner","autoren-heide-hering"],"acf":[],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v28.5 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>FRAUEN IN BESTER VERFASSUNG - HU Bayern<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/suedbayern.humanistische-union.de\/publikationen\/publikation\/frauen-in-bester-verfassung-1\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"FRAUEN IN BESTER VERFASSUNG - HU Bayern\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"FRAUEN IN BESTER VERFASSUNG Das Grundgesetz ist ein Provisorium, das seine G\u00fcltigkeit an dem Tag verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vorn deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. 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