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Erklärung zu dem Entwurf eines Bayerischen Integra­ti­ons­ge­setzes

06. April 2016

Erklärung zu dem Entwurf eines Bayerischen Integrationsgesetzes

Im Entwurf übersteigt das „Fordern“ das „Fördern“ bei weitem.
Darüberhinaus gibt es entscheidende verfassungsrechtliche Bedenken:

a. der unklare Begriff der „Leitkultur“ und seine Anwendung in verschiedenen Artikeln des Entwurfsist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar;

b. gegen die Artikel 13 und 14, die in verfassungswidriger Weise einschüchternd wirken, weil hier die Ausübung von Grundrechten mit unkalkulierbaren Risiken verbunden ist;

c. gegen den Ausschluss der Schulpflicht für Kinder in Asylunterkünften gemäß Artikel 17 a Abs.5 – BayEUG

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