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Soll man Gefängnisse schließen?

05. Dezember 2017
Soll man Gefängnisse schließen?© fotolia.com

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Vortrag mit Diskussion mit der
Rechtsanwältin Marianne Kunisch von der Nothilfe Birgitta Wolf

„Soll man Gefängnisse schließen?“

5. 12. 2017, 19.30 Uhr. Seidlvilla, Nikolaiplatz 1b, München

Das bayerische Strafvollzugsgesetz  sagt in Art. 2: Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Er soll den Gefangenen befähigen, künftig in sozialer Verantwortung  ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Die erste Aufgabe wird erfüllt solange der Straftäter im Gefängnis ist. Die zweite Aufgabe erfüllt der Vollzug nicht, denn ca. 50% der Straftäter werden rückfällig.

Das Gefängnis bewirkt, dass die Gefangenen ihre Arbeit und ihre Wohnung verlieren und häufig ihre Familie. Sie sind also, wenn sie entlassen werden, weniger integriert als vorher. Häufig bleib ihnen nur, wieder Straftaten zu begehen, z.T auch schwerere.

Man muß daher über Alternativen nachdenken:

  •     Gefährdeten Personen Hilfen anbieten,
  •     Das Strafgesetzbuch entschlacken, um die Knäste leerer zu  machen,
  •     Täter-Opferausgleich,
  •     Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen durch „schwitzen statt sitzen“,
  •     offener Vollzug,  u.u. mit Fußfessel,
  •     Tariflohn und Rentenbeiträge für Knastarbeit,
  •     die 10% der Gefangenen, die wirklich gefährlich sind, menschenwürdig unterbringen.

Dies ist eine Veranstaltung im Rahmen der „Münchner Tage der Menschenrechte 2017“   

Der Eintritt ist frei, um Spenden wird gebeten.

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