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Humanis­ti­sche Union fordert Abschaffung des §166 Straf­ge­setz­buch

25. Juni 2006

Die Humanistische Union fordert – wie schon in früheren Jahren – die Abschaffung des § 166 StGB. Die Praxis der Rechtsprechung hat gezeigt, daß dieser Paragraph überwiegend dazu dient, christliche Kirchen gegen Kritik abzuschirmen, kleine Weltanschauungs- gemeinschaften, Sekten, Atheisten oder Konfessionslose hingegen erfahren durch diese Strafvorschrift keinen Schutz. In einer Vielzahl von Fällen wird versucht, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf freie Entfaltung der Kunst durch Anwendung dieses Paragraphen zu beschneiden.

Dort wo Menschen bösartiger oder beleidigender Kritik ausgesetzt sind, genügen die hierfür geschaffenen Strafvorschriften, auf die jeder Bürger eine Klage stützen kann. Ein darüber hinausgehender Sonderschutz für Ideologen und ein Sonderschutz für Vertreter religiöser Vereinigungen verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Religiöse Lehren und Kulte als Bestandteil von Kulturen müssen in einer freiheitlichen Demokratie ebenso der Kritik – auch scharfer oder satirischer Kritik – unterzogen werden dürfen, wie wissenschaftliche, politische oder künstlerische Ansichten, Meinungen oder Lehren.

Der Hinweis darauf, daß Gerichte in einer beträchtlichen Zahl von Verfahren auf Freispruch erkennen, verfängt nicht, denn es ist die Drohung mit den Begleitumständen solcher Verfahren – wie Hausdurchsuchungen, finanzielle und zeitliche Belastung durch möglicherweise jahrelange Gerichtsverfahren – über die abschreckende Wirkung auf Kirchenkritiker erzielt werden soll.

Beschluß des Verbandstages 1988

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