München: Bayerns Landeshauptstadt führt Informationsfreiheit ein
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat in seiner Sitzung vom 26.1.2011 einstimmig beschlossen, eine kommunale Informationsfreiheits-Satzung zu erlassen. Die Satzung tritt am 1.4.2011 unbefristet in Kraft.
Der Beschluss geht auf einen Antrag der Fraktion Die Grünen / Rosa Liste sowie auf einen Antrag der Fraktion der Freien Wähler zurück (beide vom Juli 2009). Der Kreisverband von B90/Die Grünen ist Mitglied im „Bündnis Informationsfreiheit für Bayern“, auf das die Idee der Satzung zurückgeht.
In Bayern gibt es, im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern, kein Gesetz zur Informationsfreiheit. Daher führten – auf Vorschlag des Bundnisses für Informationsfreiheit in Bayern – bayerische Kommunen entsprechende Satzungen ein – zuletzt Würzburg. Nun folgt auch München diesem Beispiel.
Der jetzt verabschiedete Satzungsentwurf wurde von der Stadtverwaltung ausgearbeitet. Aus Sicht des Bündnisses gibt dieser Entwurf an mehreren Stellen Anlass zur Kritik: Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen gilt lediglich für die Einwohner der Stadt München, ist also kein Jedermanns-Recht. Bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen fehlt eine Abwägungsklausel, die das unter Umständen höher zu bewertende Auskunftsinteresse der Allgemeinheit in Betracht zieht. Und schließlich sind Gebühren von bis zu 500 Euro für einen Antrag möglich – dies kann Antragsteller davon abhalten, überhaupt eine Anfrage zu stellen. Trotzdem überwiegt die Freude, dass dieser Beschluss überhaupt zustande gekommen ist.
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Weitere Informationen über die Informationsfreiheit in Bayern erhalten Sie hier: www.informationsfreiheit.org