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Infor­ma­ti­ons­frei­heit in Bayern. Akten­ein­sicht, ein Bürger­recht.

Informationsfreiheit in Bayern. Akteneinsicht, ein Bürgerrecht.

Bibliographische Angaben:
Mehr Demokratie e.V., Transparency International (TI)- Deutsches Chapter e.V., Humanistische Union e.V. Landesverband Bayern (Hrsg.), „Informationsfreiheit für Bayern“, Eigenverlag, 28 Seiten,
4. erweiterte Auflage Juli 2011

Bezugsmöglichkeiten: Sie können dieses Buch bei dem RV München Südbayern der Humanistischen Union bestellen. Eine PDF-Fassung (390 KByte) der Broschüre ist online verfügbar.

Inhalt:

Mehr Transparenz in Bayern!
Das Bündnis „Informationsfreiheit für Bayern“ informiert (2)

Was bedeutet Informationsfreiheit? (3)

Wem nützt ein Informationsfreiheitsgesetz? (4)

In Bayern gehen die Uhren anders……sie gehen nach (5)

Kein Grund, an Geheimhaltungspolitik festzuhalten (6)

In zehn Schritten vom Vertrauen in die bürgernahe Verwaltung zur Politikverdrossenheit (8)

Die Salzachbrücke ist kein Einzelfall. Informationsdefizite sind oft strukturell bedingt (12)

Eine transparente Verwaltung schaft Vertrauen in die Politik (14)

Unsere Idee: Informationsfreiheit in bayerischen Kommunen – Vertrauen schaffen mit einer Informationsfreiheits-Satzung (16)

Was Bürger, Bürgermeister, Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte tun können (18)

Bürgerbegehren für Informationsfreiheit: So funktioniert’s (19)

Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Kommune (Informationsfreiheits-Satzung) (20)

Was ist der eigene Wirkungskreis der Gemeinde? (24)

Auch Landkreise können eine Informationsfreiheits-Satzung erlassen (25)

Kein Zweifel: Informationsfreiheits-Satzungen sind rechtlich zulässig! (26)

Groß im Kommen: Bayerische Kommunen mit Informationsfreiheit (27)

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