Politische Bildung und Bürgerengagement nicht gemeinnützig?
Seit 2016 klagt das globalisierungskritische Netzwerk Attac gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit durch das Frankfurter Finanzamt. Was zunächst wie die einzelne Entscheidung eines/einer Finanzbeamten aussah (s. Bericht in vorgänge Nr. 215, S. 97 ff. ), hat sich schnell zu einem Grundsatzverfahren ausgeweitet. Nachdem das Hessische Finanzgericht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit in einer erstinstanzlichen Entscheidung im November 2016 widerrufen hatte, beantragte das zuständige Finanzamt auf Weisung des Bundesfinanzministeriums eine Revision der Entscheidung. Der Bundesfinanzhof gab dem Revisionsantrag schließlich im Februar diesen Jahres statt und verwies das Verfahren zurück an das Hessische Finanzgericht. Welche Folgen diese Entscheidung für zahlreiche gemeinnützige Vereine in Deutschland haben kann, erläutert Till Müller-Heidelberg in der Zeitschrift vorgänge Nr. 227 (3/2019), S. 157-162. Er hat Attac in dem Verfahren anwaltlich vertreten.
Dr. Till Müller-Heidelberg Jahrgang 1944, ist Rechtsanwalt, Beiratsmitglied und war langjähriger Bundesvorsitzender der Humanistischen Union sowie Mitherausgeber des Grundrechte-Reports. Er engagiert sich darüber hinaus in der IALANA, zu deren Gründungsmitgliedern er gehört. Er hat zahlreiche Arbeiten zu verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen sowie religionsrechtlichen Fragen veröffentlicht.
Vor dem Hintergrund des Attac-Verfahrens hat sich in 2015 die „Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ gegründet, in der sich mittlerweile über 150 Organisationen und Stiftungen (darunter auch die Humanistische Union) für eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts einsetzen. Eine der zentralen Forderungen der Allianz ist die umgehende Änderung des Anwendungserlasses zu § 52 AO (die der Bundesfinanzminister vornehmen könnte). Er sollte neu gefasst werden als: „eine politische Tätigkeit danach unschädlich für die Gemeinnützigkeit ist, wenn eine gemeinnützige Tätigkeit mit einer politischen Zielsetzung verbunden ist.“