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Bayerisches Integra­ti­ons­ge­setz: Immer noch mangelhaft!

14. April 2016
Bayerisches Integrationsgesetz: Immer noch mangelhaft!

Am 6. April 2016 fand im völlig überfüllten Saal des Münchner Gewerkschaftshauses die Veranstaltung „Das geplante bayerische ‚Integrationsgesetz‘ ist ein Angriff auf uns alle“ statt. Die Beiträge der Referenten haben an jedem einzelnen Artikel des Gesetzentwurfs deutlich gemacht, wie sehr dieser demokratischen Prinzipien widerspricht und dass es sich in keiner Weise um ein Gesetz zur Förderung von Integration, sondern vielmehr um ein Abschreckungs- und Integrationsverhinderungsgesetz handelt.

Unser Beiratsmitglied Dr. Klaus Hahnzog erklärte:
„Im Entwurf übersteigt das „Fordern“ das „Fördern“ bei weitem. Darüber hinaus gibt es entscheidende verfassungsrechtliche Bedenken:

a. der unklare Begriff der „Leitkultur“ und seine Anwendung in verschiedenen Artikeln des Entwurfs ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar;

b. gegen die Artikel 13 und 14, die in verfassungswidriger Weise einschüchternd wirken, weil hier die Ausübung von Grundrechten mit unkalkulierbaren Risiken verbunden ist;

c. gegen den Ausschluss der Schulpflicht für Kinder in Asylunterkünften gemäß Artikel 17 a Abs.5 – BayEUG“.

Und unser Vorstandsmitglied Wolfgang Stöger ergänzte: „Die Probleme der Praxis werden mit diesem Entwurf nicht ansatzweise gelöst“.

Verschärfend kommt hinzu, dass inzwischen auch Bundesminister De Maizière einen (Bundes-)Gesetzentwurf vorlegen will. Bayerns Gesetzentwurf treibt die ganze Republik nach rechts!

Einen Video-Mitschnitt der Veranstaltung sowie weitere Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf finden Sie auf der Internetseite der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft).

Update vom 20. 5. 2016:
Bayerisches Integrationsgesetz: Immer noch mangelhaft!

Am 10. Mai hat die bayerische Regierung den neuen Entwurf für ein Bayerisches Integrationsgesetz (Drucksache 17/11362 vom 10.05.1026) beschlossen. Siehe auch https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000007000/0000007265.pdf

Im Bericht aus der Kabinettsitzung heißt es u.a.:

Das Integrationsministerium hat 225 Verbände aus allen gesellschaftlichen Bereichen angehört. Ferner wurden die 110 Mitglieder des Bayerischen Integrationsrates beteiligt. Integrationsministerin Müller: „Wir haben mit der Anhörung den Gesetzentwurf auf eine breite gesellschaftliche Basis gestellt. Die 68 Rückmeldungen haben gezeigt, dass die überwiegende Mehrzahl der Verbände die Initiative für ein Integrationsgesetz ausdrücklich begrüßt. Auch der Grundsatz des Förderns und Forderns hat viel Zustimmung erhalten.““

Das ist aber nur die halbe Wahrheit.

Viele Verbände haben die Initiative für ein bayerisches Integrationsgesetz begrüßt, aber den Inhalt deutlich kritisiert. Dies gilt für die Stellungnahmen der großen Verbänden DGB, ver.di, GEW, Caritas, Diakonie, Bayerisches Rotes Kreuz, Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Bayerischer Jugendring und Bayerischer Flüchtlingsrat, aber auch für viele kleine Initiativen und Projekte.

Die Kritik wurde in dem neuen Entwurf n i c h t bzw. nur in geringstem Umfang berücksichtigt.

Zum Beispiel wurde in allen der o.g. Stellungnahmen

  • auf das Missverhältnis des Förderns und Forderns hingewiesen – keine Änderung im neuen Gesetzestext!
  • die Problematik einer „verpflichtenden Leitkultur“ kritisiert – keine Änderung im neuen Gesetzestext!
  • die einschüchternde Verwendung von Formulierungen (z.B. in Artikel 13 und 14) ohne rechtliche Definition oder inhaltliche Bestimmtheit genannt – keine Änderung im neuen Gesetzestext!

Die Aufzählung könnte problemlos fortgesetzt werden.

Wäre die umfassende Kritik von den Verbänden, insbesondere von den Fachverbänden, berücksichtigt worden, hätte eine n e u e Gesetzesvorlage erarbeitet werden müssen.
Auf der fachlichen Ebene (Verbändeanhörung) und auch auf der politischen Ebene (Parlament) sind deutliche Korrekturen nicht mehr zu erwarten. Das Bündnis „Gemeinsam gegen das geplante bayerische Ausgrenzungsgesetz…“, in dem unser Vorstandsmitglied Wolfgang Stöger den RV vertritt, plant weiteren Widerstand, nicht zuletzt eine Verfassungsklage.

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