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Bundes­ver­fas­sungs­ge­richt (BVerfG) verhandelt über Rundfunk­ge­bühr

30. November 1993

Nach mehr als fünf Jahren verhandelte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 30. November 1993 in Karlsruhe auf Grund eines Vorlagebeschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtsgerichtshofs (VGH) über die Voraussetzungen der finanziellen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ausgangspunkt dafür war eine Klage der HUMANISTISCHEN UNION und von Mitgliedern der GRÜNEN 1984 vor dem Verwaltungsgericht München. Der VGH legte die Frage, ob die derzeit praktizierte Festsetzung der Rundfunkgebühr mit dem Grundgesetz noch vereinbar sei, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Die Existenz der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gründet auf ihrer finanziellen Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit kann nur gewährleistet werden durch die Finanzierung über Rundfunkgebühren. Doch auch deren Festsetzung muß von Einflüssen auf Programminhalte und Programmvielfalt frei sein.

Ziel der HUMANISTISCHEN UNION war es stets, daß Bestand, Freiheit und finanzielle Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks garantiert und gestärkt werden. Diesem Zweck dient auch eine Änderung des Verfahrens zur Festsetzung der Rundfunkgebühr herbeizuführen.
Derzeit wird die Rundfunkgebühr von den Ministerpräsidenten der Bundesländer ausgehandelt, unterstützt von einer „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF). Deren Mitglieder werden von den Bundesländern berufen (Vertreter der Staatskanzleien, Rechnungshöfe, unabhängige Sachverständige). Die Vertreter der Exekutive können dort die gefällten Entscheidungen majorisieren. Die anschließende Ratifizierung der Staatsverträge durch die Länderparlamente ist nur noch eine Formalie, weil die Landesparlamente keinen Einfluß mehr auf den Inhalt nehmen können.
Die Länderchefs (aller politischen Couleurs) haben in der Vergangenheit wiederholt eine Neufestsetzung der Rundfunkgebühren blockiert oder mit politischen Auflagen verabschiedet. Dem soll in Zukunft vorgebeugt werden. Im Gespräch ist deshalb eine andere Zusammensetzung der KEF in der künftig u. a. auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertreten sind.

Ein alternatives Verfahren zur Festsetzung der Rundfunkgebühr, das politische (und wirtschaftliche) Manipulation weitestgehend ausschließt, wird von der HUMANISTISCHEN UNION vorgeschlagen: Die Rundfunkgebühren sollen künftig an einen von der Deutschen Bundesbank aufzustellenden rundfunkspezifischen Index angepaßt werden; Werbung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk soll entfallen!

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