Das KPD-Verbot von 1956: Verfassungswidrig
Vor Kurzem ist eine Aufsehen erregende Arbeit des Historikers Prof. Dr. Josef Foschepoth zum KPD-Verbot erschienen:
„Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg“
Seine wichtigste Erkenntnis: Das Verfahren selbst zum Verbot der KPD war verfassungswidrig. Er fragt: Welche Folgen ergeben sich daraus? Muß das KPD-Verbot in einem erneuten Verfahren aufgehoben werden?
Auf Einladung des Arbeitskreis „Aktiv gegen rechts in ver.di München“ wird Herr Prof. Dr. Josef Foschepoth* darüber sprechen am
Montag, 10. September 2018, 19 Uhr, DGB-Haus, München, Schwanthalerstr. 64
*Prof. Dr. Josef Foschepoth ist Historiker und Autor wichtiger Bücher zur Zeitgeschichte. Er hielt die Preisrede zur Verleihung des Fritz-Bauer-Preises 2014 der Humanistischen Union an Edward Snowden.
An diesem 10. September wird ein ver.di-Mitglied vor Gericht stehen, das bei der 1. Mai-Demo 2017 eine verbotene KPD-Fahne getragen hat. Zu dieser Angelegenheit werden im Anschluss an den Vortrag sprechen:
Gabriele Heinecke
Anwältin und Verteidigerin des Angeklagten.
Die ersten „Gefährder“ – KPD-Verbot und Demokratie sind unvereinbar – bis heute.
Hedwig Krimmer
Gewerkschaftssekretärin und Teilnehmerin der Aktion „Revolution statt Krieg“
Das KPD-Verbot – Unser blinder Fleck? Was wir darüber wissen sollten
Moderation: Ingrid Greif, ver.di München
Der LV Bayern der HU unterstützt diese Veranstaltung und lädt Sie zur Teilnahme ein.
„Die Humanistische Union sieht es gegenüber der Entwicklung des Rechtsradikalismus als ihre Aufgabe an, die Ursachen des Rechtsradikalismus aufzudecken und die rationale Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Thesen und Entscheidungen zu fördern, um so einer weiteren Stärkung irrationaler politischer Positionen entgegenzuwirken.
Diese Aufgabe beinhaltet auch, daß die Humanistische Union ein Verbot der NPD nicht als die notwendige Politik ihr gegenüber ansieht. Konsequenterweise bedeutet dies auch die Forderung nach der Zulassung einer KPD, damit eine Auseinandersetzung auch mit den politischen Vorstellungen dieser Partei in der Öffentlichkeit vor sich gehen kann.
Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in HU und NPD ist nach Auffassung der Versammlung unvereinbar.“ Beschluss der HU-Mitgliederversammlung 1967.