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Für das Recht auf Einsicht in Behör­de­n­akten

14. Mai 1981

Auf Einladung der der Humanistischen Union und der F.D.P. spricht der Berliner Journalist S.A. BARRAM über

  • Informationsvorsprung des Staates wächst durch Computeranwendung 
  • Folgen der Geheimhaltungspraxis 
  • Erfahrungen mit dem Freedom of Information Act in den USA 
  • Forderungen an ein Informationsfreiheits – Gesetz für die

VERANSTALTER:

Humanistische Union Ortsverband München / Bildungswerk Bayern Deutsche Jungdemokraten Kreisverband München Liberaler Hochschulverband Hochschulgruppe München / Landesverband Bayern

INFORMATIONSFREIHEIT

Man muß sich fragen, welche praktische Bedeutung das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungs- und Redefreiheit hat, wenn wir gezwungen sind zu raten, was die Behörden tun, wann sie etwas tun werden und wieviel es kosten wird. Im Klartext: wie kann der Bürger sich eine Meinung bilden und in ihrem Sinne tätig werden ohne die notwendigen Unterlagen und Fakten zu kennen?

1979 faßte der Europarat den einstimmigen Beschluß, allen Mitgliedstaaten die Offenlegung von Amtsakten zu empfehlen. Der Beschluß stützte sich auf folgende Argumente:
– daß parlamentarische Demokratie nur dann hinreichend funktionieren kann, wenn die Bürgerschaft und die von ihr gewählten Vertreter in vollem Umfang informiert sind;
– daß das Informationsrecht eine angemessene Überwachungs- bzw. Verhütungsmaßnahme eventueller Korruption im Staat und Vergeudung öffentlicher Gelder ist;
– daß der Steuerzahler, d.h. die Öffentlichkeit im allgemeinen, durch seine Steuerleistungen für den Etat der Behörden aufkommt und ihm so das Recht zusteht, zu erfahren, wie dieser von der Verwaltung ausgegeben wird.

Transparenz der Verwaltung würde nicht nur dem einzelnen Bürger dienen: jede Interessensgruppe der Gesellschaft würde davon profitieren. Regierung und Verwaltung sammeln, verarbeiten, bewerten und speichern Unmengen von Informationen, die verschiedene Interessensgruppen betreffen. Einige Beispiele dafür sind die Risiken bei Kernkraftwerken, Fabriken, die Giftstoffe herstellen oder verarbeiten; Informationen über Umwelt- und Gesundheitsbelastungen, über das Sozialverhalten der Bevölkerung und über die Automation und ihre Folgen auf die Arbeitswelt.

Während in Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark, den USA, Österreich, Holland und Frank¬reich Aktenöffentlichkeit voraussetzungslos garantiert ist und in anderen Staaten der westlichen Welt ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung ist, herrscht in der Bundesrepublik das Amtsge¬heimnis als Rechtsregel.

Letztendlich wird auch die Bundesrepublik nicht umhin können, dem Beispiel dieser Staaten zu folgen und Transparenz der öffentlichen Verwaltung einführen. Daher hat die Humanistische Union Berlin die Forderung zur Einführung eines allgemeinen und voraussetzungslosen Auskunftsrechts in der Bundesrepublik gestellt. Auch die F.D.P. und der BBU haben dieses Thema aufgegriffen und in ihre Programme übernommen.

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