Startseite » Themen » Humanistische Union: Bayerischer Landtag soll die Neufassung des ZDF-Staatsvertrages ablehnen

Humanis­ti­sche Union: Bayerischer Landtag soll die Neufassung des ZDF-Staats­ver­trages ablehnen

20. November 2015

Die vorgesehene Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrats entspricht nicht dem Vielfaltsgebot, welches das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 24. März 2014 näher dargelegt hat, als es den Rundfunkstaatsvertrag der Länder in zentralen Punkten für verfassungswidrig erklärt hat.

Diese Auffassung hat die Humanistische Union München-Südbayern  in einem Schreiben an die Fraktionen des Bayerischen Landtags vertreten: der Landtag will am kommenden Dienstag, den 24. November,  das
Zustimmungsgesetz (Drs. 17/7548) zum 17. Rundfunkänderungs-staatsvertrag verabschieden. Darin wird auch geregelt, welche gesellschaftlichen Gruppen Vertreter in den Fernsehrat des zweiten Deutschen Fernsehens entsenden dürfen. Die Humanistische Union sieht das Gebot der staatlichen Neutralität dadurch verletzt, dass nicht ein einziger Vertreter einer säkularen Organisation berücksichtigt werden soll, obwohl mittlerweile mehr als ein Drittel der Bevölkerung keiner
Religionsgemeinschaft angehört. Demgegenüber sollen die verschiedenen Religionsgemeinschaften (Christen. Juden, Muslime) über insgesamt sechs Sitze verfügen; dazu kommen für die beiden christlichen Kirchen auch noch Vertreter der Diakonie und der Caritas.

Wegen dieser Ungleichbehandlung sollte der Landtag dem vorgelegten
Staatsvertrag seine Zustimmung versagen.

Die neue Zusammensetzung des Fernsehrats wird faktisch für acht Jahre
festgeschrieben. Denn eine Überprüfung soll erst nach Ablauf von zwei
Amtsperioden erfolgen. Für eine frühere Änderung der Zusammensetzung des Fernsehrats wäre das Einverständnis aller 16 Länder erforderlich.

Kritik-würdig erscheint der Humanistischen Union München-Südbayern
auch das wenig transparente Zustandekommen des Vertrages, der von den Landesregierungen ohne Anhörung praktisch unter Ausschluss der
Öffentlichkeit erstellt wurde. Erst nach Fertigstellung konnten der
federführende Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz noch Stellungnahmen
übersandt werden. Substantielle Veränderungen am Text hat es dadurch
aber offensichtlich nicht mehr gegeben.
Die Stellungnahme der Humanistischen Union ist nachzulesen unter
http://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Humanistische_Union.pdf

Kontakt:
Wolfgang Killinger Tel. 089-850 33 63

nach oben