Humanistische Union: Durchbruch für Grundrechte
Als „Durchbruch für die Wiederherstellung von Grundrechten in München“ wertet die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union Bayern, dass am Freitag im EineWeltHaus erstmals wieder eine Veranstaltung zur israelischen Besatzungspolitik stattfinden konnte. Die Stadt war bei zwei Versuchen unterlegen, die Veranstaltung mit gerichtlicher Hilfe zu verhindern. „Es ist nicht hoch genug zu bewerten, dass nach 3 1/2jähriger Blockade die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit erstmals wieder in öffentlichen Räumen in Anspruch genommen werden konnten,“ erklärte Dr. Christa Scholtissek , Landesvorstandsmitglied der Humanistischen Union. Sowohl das Münchner Verwaltungsgericht wie auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatten in Einstweiligen Anordnungen die Veranstaltung „BDS, der Bundestag und die Palästina-Solidarität“ zugelassen, die gleichzeitig in sechs weiteren deutschen Städten stattfand. Die Teilnahme im EineWeltHaus war wegen Corona auf zehn Personen (mit Maskenpflicht) begrenzt, die Veranstaltung konnte aber zugleich online verfolgt werden (eine Aufzeichnung liegt vor).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 17.11.2020 den Stadtratsbeschluß zu BDS vom 13.12.2017 als Verletzung von Verfassungsrechten gewertet, Über die von der Stadt eingelegte Revision wird das Bundesverwaltungsgericht am 1. Dezember verhandeln.
Für Rückfragen: Christa Scholtissek, Tel: 0179-48 46 135