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Humanis­ti­sche Union fordert Rehabi­li­tie­rung des Münchner Ethik-Fach­­ko­or­di­na­tors

27. Juni 2005

Der zentrale Fachkoordinator der Münchner städtischen Gymnasien für das Fach Ethik wurde zu Beginn des Schuljahres nach einer verleumderischen Medienkampagne sondersgleichen von seinem Amt suspendiert und in den Innendienst des Schulreferats „umgesetzt“. Das hatte u.a. zur Folge, dass die vom Pädagogischen Institut zusammen mit dem Bildungswerk der HU seit Jahren von ihm und Prof. Dr. Volker Bialas erfolgreich veranstalteten Philosophiegespräche nicht mehr durchgeführt werden konnten.

Gegen die ehrverletzenden Maßnahmen der Stadt München musste der Lehrer gerichtlich vorgehen. Leider bekam er in erster Instanz nicht recht. Das Bayerischen Verwaltungsgericht verschanzte sich bei der Urteilsbegründung hinter formaljuristisch Beamtenrechtlichem, indem es die Suspendierung und Versetzung „als bloße innerorganisatorische Maßnahme ohne Verwaltungsqualität“ wertete, ohne die damit verbundene öffentliche Ächtung und Stigmatisierung gebührend zu berücksichtigen.

Für die Entbindung von seinen Ämtern waren von der Stadt München die Mitgliedschaft in einem als gemeinnützig anerkannten Verein (AHS), eine auf den ersten Blick eventuell mißverständliche Äußerung in einem Fernseh-Interview, sowie eine Ethik-Kollegstufen-Klausur angeführt worden.

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union wertet die richterliche Begründung betreffs des Fernsehinterviews als skandalös: Es kann nicht angehen, daß ein Gericht die Zulassung von Maßnahmen gegen einen anerkannten Lehrer damit begründet, daß Aussagen von ihm der „Auffassung jedenfalls konservativer Elternkreise“ widerspreche.

Ähnlich argumentiert die Stadt bei der genannten Klausur, wenn sie dem Lehrer „mangelnde Sensibilität gegenüber Schülerinnen und Schülern, die z.B. eher konservativ erzogen worden“ sind, vorwirft und die Schulaufgabe in Richtung Pornographie zu rücken sucht. Leider hat dieser Sichtweise das Gericht nicht widersprochen. Ein namhafter Pädagogikprofessor stellt dem in einem Gutachten entgegen: „In der Urteilsbegründung … wird der Text in die Nähe pornographischer Produkte gerückt. Diese Assoziierung ist nicht haltbar.“ Das Gutachten macht deutlich, daß die Aufgabe „mit Pornografie nichts zu tun hat“, im Gegenteil werde „das Problem im elaborierten Sprachcode“ vorgestellt.
Noch schärfer urteilen eine Professorin und ein Professor der Literaturwissenschaft in voneinander unabhängigen Gutachten über ein als „Beweis“ vorgelegtes literarisches Werk („Im Text gefunden wird genau das, wonach gesucht wird“), sprechen von „absurden Folgerungen“, „unzulässigen Vermengungen“, „unseriösem Vorgehen“, „aberwitzigen Spekulationen“ und „wissenschaftlich unzulässigem Fehlschluss“. Auf diese Gutachten gestützt wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts München hoffentlich aufheben.

Da im Fall des Ethik-Fachkoordinators, aber auch bei Vorwürfen gegenüber anderen Bürgern der Einsatz für Selbsthilfegruppen auch pädophiler Menschen in Misskredit geraten ist, betonen wir, dass die HU immer die Meinung vertreten hat, dass Prävention vor Strafe gehen müsse: „Jede präventive Arbeit mit Tätern dient dem wirksamen Schutz der Opfer.“ Erfreulicherweise werden wir durch die Ankündigung eines Therapieprojekts an der Berliner Charité in unserer Ansicht bestätigt.

HUMANISTISCHE Union e.V.
Regionalverband München-Südbayern
Wolfgang Killinger, Sprecher

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