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MORD UND NS-VÖL­KER­MORD - Verjährung ohne Unter­schied?

06. April 1979
MORD UND NS-VÖLKERMORD - Verjährung ohne Unterschied?

Viele Opfer von NS-Verbrechen und Angehörige von Ermordeten leben heute noch. Nach geltendem Recht dürfen NS-Mörder, die nach dem 31.12.79 bekannt werden, nicht mehr verfolgt werden. Das geht uns alle an.

Die Diskussion konzentrierte sich bisher weitgehend auf das Pro und Contra einer generellen Aufhebung der Verjährung für Mord. Es besteht jedoch ein Unterschied zwischen individuellem Mord und organisiertem Völkermord.

Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Beide Verbrechen verjähren.
  • Beide Verbrechen verjähren nicht.
  • Nur NS-Verbrechen verjähren nicht.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, das Thema mit drei Referenten zu diskutieren:

  • Dr.Heinz Düx, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt (VDJ)
  • Hildebrecht Braun,  Rechtsanwalt, München (F.D.P.)
  • Klaus Warnecke, Rechtsanwalt, MdL, München (SPD)

Veran­stal­ter:

  • Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (AsJ) Südbayern
  • Humanistische Union (HU) München
  • Jungdemokraten (Judos) München
  • Jungsozialisten (Jusos) München
  • Vereinigung Demokratischer Juristen (VDJ) München

Freitag,  6.April ’79, 19:30, haus inter­na­ti­onal, München, Elisa­beth­str.87, plenarsaal. Nähe Nordbad

Unkostenbe1trag: DM 3,-, Schüler und Studenten die Hälfte.

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