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Neue Abhör­be­fug­nisse im Bayerischen Polizei­ge­setz verstoßen gegen das Grundgesetz

06. Mai 2003

Die HUMANISTISCHE UNION  (HU) in Bayern hat die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag aufgefordert, den Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes zurückzuziehen.

In ihrer Stellungnahme vom 4.5.03, die auch den beiden anderen Fraktionen sowie dem Innen- und dem Justizministerium zugeleitet wurde, vertritt die HU die Auffassung, der Freistaat Bayern habe keine Gesetzgebungsbefugnisse für Eingriffe in das Telekommunikationsgeheimnis. Alleine der Bund hat die Befugnis, die Telekommunikation per Gesetz zu regeln (Artikel 73 Nr. 7 des Grundgesetzes).

Der Gesetzentwurf stößt bei der Bürgerrechtsorganisation HU ferner auf zahlreiche schwere Bedenken rechtspolitischer Art:
Präventives Abhören baut die Trennung von Polizei und Geheimdiensten ab, dies kommt  einem weiteren Schritt zur Geheimen Staatspolizei gleich. Der vorgesehene Schutz vor Ausuferung der Telefonüberwachung – der Richtervorbehalt – funktioniert nicht, wie ein Forschungsprojekt der Uni Bielefeld gezeigt hat.  Eine zeitliche Befristung des Gesetzes mit dem Zwang zur Überprüfung fehlt. Mangels Berichtspflicht der Exekutive kann der Landtag die Auswirkungen des Gesetzes, insbesondere die Eingriffe in das Fernmeldgeheimnis auch völlig unbeteiligter Dritter, nicht beurteilen. Schutzbestimmungen für zeugnisverweigerungsberechtigte Personen (Journalisten, Rechtsanwälte, Ärzte usw. ) fehlen in dem Gesetzentwurf.

Insgesamt gesehen zeuge der Gesetzentwurf von „wenig Sensibilität für das durch Artikel 10 des Grundgesetzes besonders geschützte Fernmeldegeheimnis“, schrieb die HU in der Stellungnahme.

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