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Nun doch Akten­ein­sicht für Bayerische Bürger - Der Bayerische Landtag beschließt Umwelt­in­for­ma­ti­ons­ge­setz

29. November 2006

Zugang zu staatlichen Informationen aus dem Umweltbereich haben zukünftig auch die Bürgerinnen und Bürger in Bayern. Mit dem heute verabschiedeten Umweltinformationsgesetz kann jedermann Auskunft beantragen, beispielsweise über Schutzgebiete oder schützenswerte Landschaften, die Umsetzung des Umweltrechts, wirtschaftliche Analysen oder Daten über Lärmbelastung, Energie, Strahlung und Abfälle. Das „Bündnis für Informationsfreiheit in Bayern“, in dem sich zahlreiche Organisationen, Verbände und Parteien für ein allgemeines Akteneinsichtsrecht einsetzen, begrüßt das neue Gesetz. „Endlich haben auch die Bürger in Bayern die Möglichkeit zumindest zu einem Teil Einsicht in Akten zu nehmen und so staatliches Handeln nachzuvollziehen und zu kontrollieren“,
freut sich Bündnis-Sprecher Roman Huber.

Allerdings ist die Akteneinsicht nach dem neuen Gesetz beschränkt auf Umweltinformationen. Anders als in anderen Bundesländern bleiben Informationen der Öffentlichen Verwaltung nach wie vor geheim. Das Bündnis für Informationsfreiheit sieht darin einen Widerspruch. „So wie die Staatsregierung das Umweltinformationsgesetz begründet, gibt es keinen vernünftigen Grund, nicht auch ein allgemeines Akteneinsichtsrecht zu gewähren“, betont Heike Mayer von Transparency International Deutschland. Begriffe aus dem Gesetzentwurf wie „informationspflichtige Stellen“ weisen eindeutig auf ein Recht auf Informationen hin.

Erst vor wenigen Wochen hatte die Mehrheit des Bayerischen Landtags Anträge von SPD und GRÜNEN zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes abgelehnt. Zur Begründung hieß es, ein solches Gesetz wäre zu bürokratielastig und bei den Bürgern bestünde kein Bedarf. Das Bündnis für Informationsfreiheit
dagegen sieht Informationsfreiheit als Grundpfeiler moderner Demokratie an und ruft die Bürger und Umweltverbände nun dazu auf, regen Gebrauch von dem neuen Umweltinformationsgesetz zu machen.

Mehr Informationen bekommen Sie hier: ww.informationsfreiheit.org oder bei Roman Huber, Tel. 0179-9162056.

Das Gesetz hat die Drucksachennummer 15/5627 und kann von der Homepage des Landtags http://www.bayern.landtag.de  aus dem Men § ‚Parlamentspapiere‘ runtergeladen werden.

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Mehr Demokratie e.V. – Landesverband Bayern

Susanne Wenisch
Pressesprecherin

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