Prozess gegen verdachtsloses Kfz-Kennzeichenscanning in Bayern am 17.10.11
Am Montag, den 17.10.11 um 14 Uhr, Sitzungssaal 3 im EG, verhandelt der Verwaltungsgerichtshof München , Ludwigstr. 23, öffentlich über die Berufungsklage eines Autofahrers gegen den millionenfachen verdachtslosen Abgleich von Kfz-Kennzeichen in Bayern.
Der Kläger Benjamin Erhart will verhindern, auf bayerischen Straßen regelmäßig von automatischen Kfz-Kennzeichenlesegeräten erfasst zu werden.
Durch den Massenabgleich könne er jederzeit irrtümlich angehalten und kontrolliert werden, so Erhart. Je nach Lichtverhältnissen würden bis zu 40% der gemeldeten Autofahrer Einlesefehlern zum Opfer fallen. Selbst wenn die Fehlerkennungsrate nur 5% betrüge, käme es aufgrund des massenhaften Abgleichs stündlich zu Falschmeldungen. Bereits die Ausschreibung von Kennzeichen zur Fahndung erfolge oft zu Unrecht. Der Massenabgleich, mit dessen Hilfe auch verdeckte Bewegungsprofile für Polizei und Geheimdienste erstellt würden, entfalte insgesamt eine schädliche und abschreckende Wirkung auf unsere Gesellschaft, etwa im Vorfeld von Demonstrationen.
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Der ADAC unterstützt die Berufung finanziell. Daneben sammelt die Humanistische Union Spenden zur Finanzierung der Berufung, Konto: Humanistische Union e.V. , Nr. 30 74 200, BLZ 100 205 00, Bank für Sozialwirtschaft; Verwendungszweck: Kennzeichenscanning Bayern. Wer seinen Namen und Adresse angibt, erhält eine Spendenquittung für den Steuerabzug.
Die Vertretung des Klägers hat der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Udo Kauß – Landesvorstand der Humanistischen Union Baden-Württemberg – übernommen, der bereits für die erfolgreichen Kläger gegen den Kfz-Massenabgleich in Hessen und Schleswig-Holstein vor dem Bundesverfassungsgericht aufgetreten war. Die Humanistische Union hatte diese Verfassungsklage unterstützt, siehe