Rechtsstreit um Raumverweigerung in München wird in zweiter Instanz verhandelt
Der seit Sommer 2018 anhängige Rechtsstreit gegen die Stadt München um die Vermietung eines städtischen Versammlungsraums wird nun in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Anlass ist die Weigerung der Stadt, für ein Streitgespräch mit dem Titel „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? Der Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 und seine Folgen“ einen grundsätzlich freien Veranstaltungsraum zu vermieten.
Gegen diese Weigerung klagte der Münchner Bürger Klaus R. mit Unterstützung einer Reihe von Bürgerinnen und Bürgern, weil sie das Verhalten der Stadt als eine substantielle Einschränkung des Rechts der freien Meinungsäußerung (Art. 5 GG) bewerten. Einzelheiten finden Sie hier: http://suedbayern.humanistische-union.de/nc/presse/pressedetail/back/presse-2/article/pm-rechtsstreit-um-raumverweigerung-in-muenchen-wird-in-zweiter-instanz-verhandelt/
Die am 16. 3. 2020 vertagte öffentliche Verhandlung wird
am Mittwoch, den 27. Mai 2020, 10 Uhr
vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München,
Ludwigstr. 23,
im Sitzungssaal 1 im Erdgeschoss stattfinden.