Unsere Versammlungsfreiheit: Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Als einer der 13 Beschwerdeführer laden wir ein zu der Veranstaltung
Unsere Versammlungsfreiheit: Wie hat das Bundesverfassungsgericht entschieden?
Was sagt uns die Entscheidung? Was haben wir erreicht?
am Dienstag, 17. Juli 12, 19 Uhr
München, DGB-Haus, Schwanthalerstr.64
Großer Saal
Am 8. Mai 2012 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Versammlungsgesetz veröffentlicht. Die beiden beauftragten Anwälte Hartmut Wächtler und Klaus Hahnzog werden ihre Bewertung der Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde vorstellen. Dabei wird auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Verbot der blockupy-Aktionen in Frankfurt fast vollständig zu bestätigen, Berücksichtigung finden. Geplant ist weiter ein Rückblick in Bildern auf die Aktivitäten des Bündnisses Versammlungsfreiheit. Rechtsanwältin Angelika Lex wird dabei sein, um ggf. auf Fragen bezüglich der Bespitzelung des Bündnisses Versammlungsfreiheit durch den Bayerischen „Verfassungsschutz“ antworten zu können. Für die 13 Beschwerdeführer begrüßt und spricht Luise Klemens, Landesbezirksleiterin von ver.di Bayern.
Für das breite Bündnis „Versammlungsfreiheit“ hat der von ver.di München initiierte Einladerkreis „Rettet die Grundrechte gegen den Notstand der Republik“ die Organisation der Veranstaltung übernommen.
Hier können Sie die Verfassungsbeschwerde nachlesen: