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Bayer. Versamm­lungs­ge­setz: CSU verhindert Beratung der Eingaben im Rechts­aus­schuss. Was kann man noch tun?

16. Juli 2008
Datum: Mittwoch, 16. Juli 2008

Die Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 10. Juli schildert recht prägnant den Verlauf der Sitzung:

Rechtsexperte Schindler: CSU verhindert Beratung der Eingaben zum Versammlungsgesetz durch Geschäftsordnungstricks.
Ausschusschef hat Verständnis für Unmut der Petenten – Florian Ritter: SPD-Fraktion bringt die 253 Eingaben ins Plenum und erzwingt Aussprache

Um die vorgeschriebene korrekte Sachbehandlung der Eingaben gegen den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Versammlungsgesetz zu erreichen, hätten diese vor Aussprache und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf behandelt werden müssen, so der Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, Franz Schindler. Nur so wäre eine sachgerechte Behandlung der Eingaben sicher gestellt gewesen. Die CSU habe die Eingaben aber mit dem von ihr durchgesetzten Geschäftsordnungsverfahren einfach mit einem Federstrich vom Tisch gewischt.
Anstatt die Eingaben vor Aussprache und Abstimmung über den Gesetzentwurf zu behandeln, beantragte und beschloss die CSU mit ihrer Ausschussmehrheit, dass die Eingaben erst nach der Abstimmung über den Gesetzentwurf behandelt werden. Damit wollte die CSU erreichen, dass sie nach der Geschäftsordnung des Landtags mit der Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses über den Gesetzentwurf für erledigt erklärt wurden. Schindler: „Damit hat die CSU die 253 dem Ausschuss zur Behandlung vorgelegenen Eingaben, bei denen es sich bei vielen um Sammeleingaben mit teilweise Hunderten von Unterschriften handelte, ins Leere laufen lassen und das Petitionsrecht nach Art. 115 der Bayerischen Verfassung zur Farce werden lassen“.
Für den wegen dieses Verfahrens geäußerten Unmut und Protest der anwesenden Petentinnen und Petenten habe er volles Verständnis, so der Ausschussvorsitzende. Die heutige Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses, in der der Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Versammlungsgesetzes endberaten wurde, sei ein Lehrstück der Arroganz der Macht und Ignoranz seitens der CSU-Fraktion gegenüber Gewerkschaften, Parteien, Organisationen, Verbänden und Einzelpersonen gewesen, die die Sorge um die Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit in Bayern umtreibt und sich mit hunderten von Eingaben an den Bayerischen Landtag gewandt haben, so Schindler.

Florian Ritter, SPD-Mitglied im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und  Parlamentsfragen, bezeichnet die Auslegung der Geschäftsordnung durch den CSUAbgeordneten Ernst Weidenbusch als vollkommen neben der Sache liegend. …….Dem CSU-Abgeordneten sei es aber allein darum gegangen mit einem Geschäftsordnungstrick die unbequemen Eingaben „tot zu machen“, so der SPD-Politiker.

Die SPD-Fraktion werde daher eine Behandlung der Eingaben im Plenum des Bayerischen Landtags am 16.7.2008 beantragen. Ritter: „Da wird es dann eine Aussprache über die 253 Eingaben geben und über deren Entscheidung im Rechts- und Verfassungsausschuss“.

Folgende Eingaben von Gewerkschaften, Verbänden und Organisationen haben neben den vielen Eingaben von Einzelpersonen dem Rechts- und Verfassungsausschuss in der heutigen Sitzung am 10.7.2008 vorgelegen:

DGB, IG Metall Bayern, ver.di Landesbezirk Bayern, mehrere ver.di Bezirksverbände und Landesfachbereiche, Personalvertretungen und Betriebsräte, Bayerischer Jugendring, Stadtjugendring Regensburg, Bayerischer Tierschutzverband, Bayerischer Journalistenverband, Bayerischer Flüchtlingsrat, Rechtsanwaltskammern der Oberlandesgerichtsbezirke München, Nürnberg und Bamberg, Bayerischer Anwaltverband, Neue Richtervereinigung Landesverband Bayern, VCD Landesverband Bayern, Mütter gegen Atomkraft, Münchner Bürgerinitiative für Frieden und Abrüstung, Mieterverein München, Verein zur Erhaltung und Pflege des Perlacher und Grünwalder Forstes, DIE LINKE Kreisverband Würzburg und Dachau,
Humanistische Union München-Südbayern, Trägerkreis EineWeltHaus München, Arbeitskreis gegen Arbeitslosigkeit in München, Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung München, Tierschutzpartei, VVN/BdA Kreisverband Augsburg, Feministische Partei Bayern, Deutsche-Friedens-Gesellschaft-VK, Attac Augsburg.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Langer, Pressesprecher, TEL: (089)4126-2347, FAX: 4126-1168, Maximilianeum, 81627 München – www.bayernspd-landtag.depresse@bayernspd-landtag.de

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Was kann man noch tun?

Man kann sich an der von ver.di organisierten Mahnwache anlässlich der 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurf der Staatsregierung beteiligen. Zur zahlreichen Teilnahme wird aufgerufen:
Die Mahnwache beginnt am Freitag, den 11. Juli 2008 (ab 13 Uhr Aufbau), und endet am Donnerstag, den 17. Juli 2008, morgens.

  • Gesucht werden Leute, die sich für 8-Stunden-Schichten von 6 bis 14 Uhr, 14 bis 22 Uhr und 22 Uhr bis 6 Uhr zur Verfügung stellen.
  • Gesucht werden Leute, die am Dienstag und Mittwoch früh, mittags und abends bei Brückenaktionen mitmachen.
  • Gesucht werden Leute, die am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag früh, in einer Delegation Übergaben an den Landtag machen.
  • Anmeldungen bitte so bald als möglich an  Sabine.Pustet@verdi.de  Tel. 089/59977-7082

Standort der Mahnwache ist das Maxmonument an der Maximilianstraße. Zusätzlich sind Aktivitäten auf der Maximiliansbrücke geplant, die vom Landtag aus gut zu sehen sind.
Der gewünschte Standort direkt am Eingang zum Maximilianeum ist vom Landtagspräsidenten  nicht genehmigt worden.

Man kann auch an der 2. und 3. Lesung des Gesetzentwurfs teilnehmen – allerdings nur auf der Zuschauertribüne des Plenarsaals.
Die Lesung beginnt am 16. Juli 08, 9.00 Uhr, im Plenarsaal des Landtags, Maximilianeum, Nähe Max-Weber-Platz.

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