Erklärung zu dem Entwurf eines Bayerischen Integrationsgesetzes
Erklärung zu dem Entwurf eines Bayerischen Integrationsgesetzes
Im Entwurf übersteigt das „Fordern“ das „Fördern“ bei weitem.
Darüberhinaus gibt es entscheidende verfassungsrechtliche Bedenken:
a. der unklare Begriff der „Leitkultur“ und seine Anwendung in verschiedenen Artikeln des Entwurfsist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar;
b. gegen die Artikel 13 und 14, die in verfassungswidriger Weise einschüchternd wirken, weil hier die Ausübung von Grundrechten mit unkalkulierbaren Risiken verbunden ist;
c. gegen den Ausschluss der Schulpflicht für Kinder in Asylunterkünften gemäß Artikel 17 a Abs.5 – BayEUG